Bremer Selbstständige müssen weniger Steuern wegen Energiekrise zahlen

Euronoten liegen auf einem Haufen (Symbolbild)
Selbstständige und Gewerbetreibende min Bremen müssen im dritten Quartal 300 Euro weniger vorauszahlen. Bild: Imago | STPP
  • Finanzamt hat neue Bescheide für Selbstständige verschickt.
  • 300 Euro weniger Steuern durch Energiepreispauschale.
  • Im vierten Quartal wieder ohne Pauschale.

Die Energiepreispauschale soll die Menschen in der Gaskrise entlasten. Nun kommt sie in den nächsten Tagen bei den Selbstständigen und Gewerbetreibenden im Land Bremen an – mit der Post. Wie die Finanzbehörde mitteilt, wurden vom Finanzamt die neuen Bescheide für die Vorauszahlung der Einkommenssteuer für das dritte Quartal verschickt.

300 Euro weniger müssen Selbstständige und Gewebetreibende zahlen. In den nun verschickten Schreiben stehen die angepassten Steuersätze. Wer bislang weniger als 300 Euro Einkommenssteuer vorausgezahlt hat, muss im dritten Quartal gar nichts zahlen. In der Einkommenssteuererklärung 2022 werde das dann verrechnet.

Energiepreispauschale gilt für alle Steuerzahler

Bis zum 10. September müsse die Vorauszahlung geleistet werden. Im vierten Quartal gelten wieder die üblichen Steuersätze ohne Energiepreispauschale. Die Pauschale wurde im Bundestag im Mai mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossen. Alle Steuerpflichtigen sollen im September eine Energiepreispauschale ausgezahlt bekommen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Der Tag 27. Juli 2022, 23:30 Uhr