5 Finanz-Hilfen, die Bremer Verbraucher jetzt entlasten sollen

Ab Juli wird vieles teurer, gleichzeitig zahlt der Bund seine angekündigten Hilfen aus. So profitieren Bremer Verbraucher jetzt von den Entlastungspaketen.

Die Lebensmittel- und Energiepreise sind so hoch wie seit Jahrzehnten nicht. Trotzdem erhöht etwa der Energieversorger SWB seine Gaspreise erneut. Der Bund hatte in der Krise Entlastungspakete angekündigt – jetzt zahlt er seine Hilfen aus. Ein Ausblick auf das, was einige Bremerinnen und Bremer im Juli zusätzlich auf dem Konto haben werden.

1 Heizkostenzuschuss

In Bremen wird die Auszahlung des einmaligen Heizkostenzuschusses nach Angaben der Bremer Baubehörde voraussichtlich ab Juli beginnen. Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeldbezug bekommen einmalig 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro – für jedes weitere Familienmitglied kommen noch einmal 70 Euro hinzu. Den Heizkostenzuschuss erhalten auch Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen wie etwa Bafög bekommen. In Bremen sind davon 5.000 Wohngeldhaushalte betroffen.

2 Kinderbonus

Auch das Kindergeld wird wegen der gestiegenen Energiepreise einmalig aufgestockt. Der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro wird unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt. Gezielt an Kinder einkommensschwacher Familien richtet sich der Sofortzuschlag in Höhe von monatlich 20 Euro. Ihn sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die Anspruch auf Grundsicherung, auf Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben – oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.

3 Hartz-IV-Zuschlag

Für erwachsene Hartz-IV-Bezieher gibt es im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld I beträgt der Zuschlag 100 Euro.

4 Renten

Zum 1. Juli gibt es eine kräftige Rentenerhöhung. Die Altersbezüge steigen um 5,35 Prozent in Westdeutschland und um 6,12 Prozent in Ostdeutschland. 

5 Mindestlohn

Wer für den Mindestlohn arbeitet, bekommt ab Juli mehr Geld. Die gesetzliche Lohnuntergrenze steigt von 9,82 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde. Das entspricht der Entscheidung der Mindestlohnkommission, die den Betrag regelmäßig anpasst. Zum 1. Oktober folgt nach dem Wunsch der Politik ein außerplanmäßiger einmaliger Sprung auf zwölf Euro pro Stunde. 

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 1. Juli 2022, 7 Uhr