Fall Ekaterina B.: Zweifel am Mordgeständnis der Schwiegermutter

Blick ins Landgericht beim Prozess Ekaterina B.

Fall Ekaterina B.: Zweifel am Mordgeständnis der Schwiegermutter

Bild: Radio Bremen | Carolin Henkenberens
  • Gutachter sagt im Mordprozess um getötete Bremerhavenerin Ekaterina B. aus.
  • Mehrere Aspekte wie zum Beispiel die angebliche Tatzeit seien fraglich.
  • Tathergang mache einen "sehr professionellen Anschein".

Im Prozess um den Mord an Ekaterina B. aus Bremerhaven hat ein Rechtsmediziner vor Gericht Teile des Geständnisses der Schwiegermutter des Opfers in Zweifel gezogen. Die Schwiegermutter hatte behauptet, dass sie für den Mord und das anschließende Zerteilen der Leiche verantwortlich sei.

Der Rechtsmediziner aus Hamburg erklärte am Dienstag vor dem Landgericht Bremen, dass auch ältere Frauen wie die Schwiegermutter von Ekaterina B. grundsätzlich körperlich in der Lage seien, einen Menschen zu erwürgen. Ob das jedoch der Fall ist, sei wegen der Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchung der Leiche allerdings fraglich. Denn diese stimmten in mehreren Punkten nicht mit den Angaben der Schwiegermutter überein.

Unter anderem sei fraglich, dass die Leiche, wie von der Schwiegermutter ausgesagt, erst rund 13 Stunden nach dem Tod des Opfers zerteilt worden sei. Denn schon nach sechs bis acht Stunden setze die Totenstarre ein. Danach sei das Zerteilen aufgrund der Versteifung der Gelenke "sehr schwierig".

Tat habe einen "professionellen Anschein"

Den Hergang der Tat beschreibt der Rechtsmediziner so: Ekaterina B. sei etwa zwei bis zweieinhalb Stunden nach dem Abendessen erwürgt worden und ihre Leiche danach mit einem Messer und möglicherweise einem weiteren Werkzeug zerteilt worden. Der Rechtsmediziner hob hervor, dass das Zerteilen einen "sehr professionellen Anschein" mache. Es sei möglich, dass der Täter oder die Täterin Erfahrung oder Kenntnis in Tierschlachtungen habe. Im Blut der Getöteten konnten die Rechtsmediziner das Beruhigungsmittel Diazepam sowie Alkohol feststellen.

Der Rechtsmediziner hob hervor, dass Mordfälle, bei denen die Leiche zerteilt und abgelegt wird, zu 85 bis 90 Prozent von Männern begangen würden. Einzige Ausnahme hierbei seien Tötungen von Neugeborenen. Ihm zufolge habe es in ganz Norddeutschland seit 1959 keinen Fall gegeben, in dem eine Frau eine solche Tat begangen habe.

Angeklagter schweigt zu den Vorwürfen

Angeklagt wegen Mordes ist der 46 Jahre alte Ehemann von Ekaterina B. Er soll sie im Februar erwürgt, ihre Leiche dann zerstückelt und in einem Koffer in der Weser entsorgt haben. Er schweigt zu den Vorwürfen.

In den kommenden Tagen will das Landgericht über einen Antrag der Anwälte des Angeklagten entscheiden. Diese fordern, den Angeklagten nach dem Geständnis der Schwiegermutter aus der Untersuchungshaft frei zu lassen. Die Staatsanwaltschaft lehnt das ab. Der Prozess wird am 16. November mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.

Rückblick: Schwiegermutter getöteter Ekaterina B. verweigert Aussage

Bild: Radio Bremen

Dieses Thema im Programm: Bremen Vier, Nachrichten, 8. November 2022, 18 Uhr