Nach zahlreichen Verstößen: Bremer Disko darf unter Auflagen öffnen

Menschen auf einer Tanzfläche einer Diskothek.
Das "Avenue" darf wieder öffnen (Symbolbild). Bild: Imago | Funke Foto Services

Ein Polizeieinsatz hatte vor zwei Wochen zur Schließung der Diskothek "Avenue" geführt, unter anderem weil sich zahlreiche Minderjährige dort aufgehalten hatten.

Am Freitag hat die Bremer Baubehörde die baurechtliche Freigabe erteilt, bestätigte das Innenressort auf Anfrage von buten un binnen. Damit darf das "Avenue" an der Hillmannstraße wieder öffnen – allerdings mit Bedingungen des Ordungsamtes, das zuvor auch die vorläufige Schließung des Betriebs in der Hillmannstraße angeordnet hatte.

Zu den Auflagen zählt unter anderem, dass der neue Geschäftsführer während der gesamten Öffnungszeiten anwesend sein muss. Die bisherige Betreiberin darf die Diskothek vorerst nicht selbst weiter leiten. Der Grund: Das Ordnungsamt hält die Betreiberin für "unzuverlässig".

Einlasskontrollen sollen besser werden

Zudem soll bei Einlasskontrollen künftig das Vieraugenprinzip gelten, damit der Jugenschutz eingehalten wird. Denn bei einer Kontrolle in der Diskothek vor zwei Wochen hatte die Polizei festgestellt, dass von 103 kontrollierten Personen 45 minderjährig waren – viele von ihnen hatten Alkohol getrunken oder waren im Raucherbereich. Auch zum Nichtraucherschutzgesetz gibt es nun entsprechende Auflagen durch das Ordnungsamt.

Es wurden insgesamt 14 Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt. Laut Innenressort sind weitere Kontrollen der Disko geplant.

Auflagen betreffen auch Fluchtwege und Brandschutz

Die weiteren Auflagen betreffen unter anderem Fluchtwege und Brandschutzbestimmungen sowie das Personal. Dies müsse "die jeweiligen gewerberechtlichen und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen" – vor allem die Security-Mitarbeiter.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 11. Mai 2024, 17 Uhr