Für Samstag geplante palästinensische Demo in Bremen bleibt verboten
![Bild: dpa | Jan Woitas (Symbolbild) Menschen halten Palästina-Flaggen und Schilder mit der Aufschrift "Free Palestine" in die Luft](/bilder/demo-palaestina-bremerhaven-100~_v-2560x1440_c-1697825623834.jpg 2560w, /bilder/demo-palaestina-bremerhaven-100~_v-2240x1260_c-1697825623834.jpg 2240w, /bilder/demo-palaestina-bremerhaven-100~_v-1920x1080_c-1697825623834.jpg 1920w, /bilder/demo-palaestina-bremerhaven-100~_v-1600x900_c-1697825623834.jpg 1600w, /bilder/demo-palaestina-bremerhaven-100~_v-1280x720_c-1697825623834.jpg 1280w, /bilder/demo-palaestina-bremerhaven-100~_v-1120x630_c-1697825623834.jpg 1120w, /bilder/demo-palaestina-bremerhaven-100~_v-960x540_c-1697825623834.jpg 960w, /bilder/demo-palaestina-bremerhaven-100~_v-800x450_c-1697825623834.jpg 800w, /bilder/demo-palaestina-bremerhaven-100~_v-640x360_c-1697825623834.jpg 640w, /bilder/demo-palaestina-bremerhaven-100~_v-512x288_c-1697825623834.jpg 512w, /bilder/demo-palaestina-bremerhaven-100~_v-320x180_c-1697825623834.jpg 320w, /bilder/demo-palaestina-bremerhaven-100~_v-256x144_c-1697825623834.jpg 256w, /bilder/demo-palaestina-bremerhaven-100~_v-160x90_c-1697825623834.jpg 160w)
Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag abgewiesen. Es sei zu erwarten, dass bei der Veranstaltung Straftaten öffentlich gebilligt werden, so eine Sprecherin.
Die geplante Demonstration der Gruppe "Palästina spricht" am Samstag bleibt verboten. Das Verwaltungsgericht Bremen hat am Freitagabend einen Eilantrag der Veranstalter abgewiesen. "Das Verbot ist rechtmäßig", sagte die Sprecherin des Verwaltungsgerichtes, Verena Korrell, zu buten un binnen.
Straftaten könnten gebilligt werden
Das Gericht sehe die Sicherheit und Ordnung durch die Demonstration gefährdet. Es sei zu erwarten, dass bei der Veranstaltung schwere Straftaten öffentlich gebilligt werden, sagte die Sprecherin. Damit sei dann ein Straftatbestand erfüllt. Damit folgen die Richter der Argumentation des Ordnungsamtes und der Innenbehörde, die am Donnerstag das Verbot mit Äußerungen der Gruppe in den sozialen Netzwerken begründet hatte. In diesen Beiträgen wird Israel als Aggressor dargestellt, gegen den man sich auch mit den von der Hamas ausgeführten Terrorakten zur Wehr setzen dürfe. Zudem werde Israel das Existenzrecht abgesprochen.
Die Anmelder der Demonstration können gegen die Entscheidung des Gerichtes nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Pro-Palästina-Demo am Bremer Hauptbahnhof beendet
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 20. Oktober 2023, 21 Uhr