Diese Corona-Regeln müssen Bremer weiterhin auf dem Schirm haben

  • Senat verlängert Corona-Regeln bis zum 15. Oktober.
  • Bürgerschaftsausschuss muss dem noch zustimmen.
  • Bremen kann bei Bedarf auf neues Infektionsschutzgesetz reagieren.

Die geltenden Corona-Regeln im Land Bremen bleiben bestehen. Der Senat hat die entsprechende Verordnung bis zum 15. Oktober verlängert. Der zuständige Bürgerschaftsausschuss muss dem noch zustimmen.

Sollte sich aber durch das Infektionsschutzgesetz des Bundes etwas ändern, kann Bremen seine Corona-Regeln entsprechend anpassen, sagte eine Sprecherin der Gesundheitsbehörde.

Das sind die aktuellen Corona-Regeln

  • Bremerinnen und Bremer ab 14 Jahren müssen eine FFP2-Maske in Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken und Pflegeeinrichtungen tragen. Außerdem gilt eine Maskenpflicht im ÖPNV, in Obdachlosenunterkünften sowie Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber..
  • Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und in Justizvollzugsanstalten müssen ein negatives Corona-Testergebnis oder einen Impfnachweis vorweisen..
  • Die Isolationsdauer für symptomlose Infizierte beträgt fünf Tage. Wer Symptome hat, muss 48 Stunden lang symptomfrei sein, um die Isolation zu beenden..
  • Pflegekräfte müssen FFP2-Masken tragen, wenn sie Kontakt zu Bewohnerinnen und Bewohnern haben..

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 8. September 2022, 14 Uhr