Corona-Regeln fallen weg: Wo die Maskenpflicht jetzt noch gilt

Keine Corona-Testpflicht in Bremer Krankenhäusern mehr zum 1. März

Bild: dpa | Michael Bihlmayer

Am 1. März fallen bundesweit die nächsten Corona-Schutzvorgaben weg, aber was gilt dann überhaupt noch? Ein Überblick über die letzten verbliebenen Regeln.

Nach drei Jahren in der Corona-Pandemie enden nun die Schutzvorgaben, die der Staat verordnet hat. Dies begründet das Bundesgesundheitsministerium mit der stabilen Lage. Wir geben einen Überblick, welche Regeln wie lange noch gelten – und wann es neue Schutzvorgaben für Corona geben könnte.

1 Diese Corona-Regeln fallen am 1. März

  • Die Testpflicht in Kliniken oder Pflegeheimen fällt für Besucher und Beschäftigte weg..
  • In Gesundheitseinrichtungen müssen für Beschäftigte und Bewohner keine Maske mehr tragen..

2 Welche Corona-Regeln gelten weiter – und bis wann?

Besucher in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen müssen eine Maske tragen – allerdings nur bis zum 7. April.

3 Können jederzeit neue Corona-Maßnahmen erlassen werden?

Im Infektionsschutzgesetz gibt es zwei Paragraphen, die Corona-Schutzregel rechtlich ermöglichen: 28a und 28b. Die Regeln, die nun auslaufen, werden durch Paragraph 28b ermöglicht. Im Gesetz steht, dass sie nur bis zum 7. April 2023 gelten. Wenn das Bundesland Bremen neue Schutzmaßnahmen wie etwa eine Maskenpflicht in Bus und Bahn bestimmen möchte, muss es zuvor erst eine Gesetzesänderung auf Bundesebene geben.

Neue Corona-Regeln könnte es jedoch geben, wenn die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt wird. Ist das der Fall, könnte es etwa wieder Abstandsregeln oder eine Maskenpflicht geben. Das müsse jedoch der Bundestag bestimmen, sagt Lukas Fuhrmann, Sprecher des Bremer Gesundheitsressorts. Das wird im Infektionsschutzgesetz durch den Paragraphen 28a gedeckt.

4 Dürfen Praxen und Kliniken eigene Corona-Regeln erlassen?

Arztpraxen und Krankenhäuser können per Hausrecht Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus festlegen, etwa eine Masken- oder Testpflicht. Bei großen Corona-Ausbrüchen, etwa im Pflegeheim, könne das Gesundheitsamt aber auch per Einzelverordnung Regeln aufstellen, um die Ausbreitung einer Krankheit einzudämmen.

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Bild: Radio Bremen

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 25. Januar 2023, 13 Uhr