Krank im Urlaub? Wie Sie Ihre Urlaubstage wiederbekommen
Kaum ist der letzte Arbeitstag geschafft und die Koffer für den anstehenden Urlaub gepackt, werden viele Menschen krank. Warum das so ist — und was man dagegen tun kann.
Arbeitspsychologin Iris Stahlke erklärt, dass bei vielen Menschen kurz vor dem Urlaub mehr Arbeit als gewöhnlich auf dem Schreibtisch liegt. Doch dadurch steigt der Stress und mit ihm der Adrenalinspiegel. Die Folge: Das Immunsystem ist geschwächt und wir werden eher krank. "Leisure Sickness" – auf Deutsch: Freizeitkrankheit – heißt dieses Phänomen. "Die klassischen Symptome sind dann Kopfschmerzen, Migräne, grippeähnliche Symptome und Erkältungen", sagt die Arbeitspsychologin.
Zur Sicherheit: Reiserücktrittversicherung
Aber was, wenn der Urlaub wegen der Krankheit ausfallen muss? Die Verbraucherzentrale rät angesichts solcher Fälle zu einer Reiserücktrittversicherung. Damit diese greift, brauchen Betroffene aber möglichst schnell ein ärztliches Attest.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, müsse man den Körper auf die freie Zeit vorbereiten, rät Stahlke. Am besten sei es, nicht direkt von der Arbeit in die Urlaubsreise zu starten, "sondern tatsächlich auch mal einen Tag dazwischen zu haben, wo ich selbst ein bisschen zur Ruhe kommen kann".
Ausgefallene Urlaubstage zurückholen
Auch wenn man vor oder während seines Urlaubs krank wird, müssen die Urlaubstage nicht unbedingt verfallen. Da der Jahresurlaub zur Erholung von der Arbeit dienen soll, hat man als Arbeitnehmer die Möglichkeit, die verpassten Urlaubstage zurückzubekommen. Geregelt wird dies über das Bundesurlaubsgesetz. In diesem ist festgehalten, dass der Arbeitnehmer im Falle einer Krankheit die genommenen Urlaubstage nicht vom Jahresurlaub abgerechnet bekommt.
Wichtig ist hierbei, sich so schnell wie möglich eine Krankmeldung oder ein Attest beim Arzt zu besorgen. Denn nur die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage können auf den Jahresurlaub "zurückgebucht" werden.
Auch wer sich bereits im Ausland befindet und vor Ort erkrankt, kann sich durch eine von einem dort ansässigen Arzt ausgestellte Krankschreibung die restlichen Urlaubstage zurückholen. Hierbei muss es sich allerdings nachweislich um eine zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung handeln. Außerdem ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Kontaktdaten im Ausland oder eine Person, die an seiner Stelle während des restlichen Urlaubs zu erreichen ist, mitzuteilen.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 15. Juli 2024, 19.30 Uhr