Rassismus-Vorwürfe gegen Brebau: Zwei Leiter sollen gehen

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  • Geschäftsführung wusste nichts von diskriminierenden Notizen.
  • Teamleiterin und ein Abteilungsleiter sollen gehen.
  • Verstöße gegen Datenschutz und fehlendes Konzept.

Die Geschäftsführung des Bremer Wohnungsunternehmens Brebau wusste nichts von diskriminierenden Notizen über Kunden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht eines externen Ermittlers. Der Bericht bestätigt: Es gab bei der Brebau eine Zielgruppendefinition – also Notizen über Herkunft oder wirtschaftliche Zusammenhänge. Dies ist nach Gesetzeslage für die Wohnungswirtschaft auch erlaubt. Allerdings muss dafür ein Gesamtkonzept her und das fehlte der Brebau offenbar.

Staatsrat Matthias Stauch
Sechs Wochen lang hat Ex-Staatsrat Matthias Stauch die Vorgänge aufgeklärt. Bild: Radio Bremen

Weiteres Manko: Die Software des Unternehmens wurde offenbar ohne Kenntnis der Geschäftsführer erweitert. So konnten Notizen in einem Extrafeld gemacht werden. Hier konnten persönliche Ergänzungen eingetragen werden. Dies nutzten die Beschäftigten beispielsweise für "KT" für Kopftuch und "E40" für dunkle Hautfarbe.

Diese Erweiterung sei ohne Wissen der Geschäftsführung erfolgt und verstoße gegen das Datenschutzrecht. Allerdings hat der Ermittler keinen Anhalt für eine inhaltliche Diskriminierung durch diese Notizen festgestellt. "In keinem Fall wurde jemand aufgrund dieses Kriteriums ausgeschlossen! Die Texte sind fast fürsorglich", so der frühere Staatsrat Matthias Stauch, der den Bericht verfasst hat.

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Daten sollten verheimlicht werden

Eine Teamleiterin und ein Abteilungsleiter der Brebau sollten nach Auffassung des Gutachters entlassen werden. Sie trügen die Verantwortung für die Vorgänge und hätten Entscheidungen ohne die Geschäftsführer getroffen. Die Teamleiterin hatte angeordnet, die Daten – falls erforderlich – vor den Kunden zu verheimlichen. Im Mai hatte buten un binnen die Vergabe-Praxis bei der Brebau aufgedeckt. Die Geschäftsführung war daraufhin vorerst freigestellt worden.

Es gab nicht vertretbare und sofort abzustellende Vorgaben, die aber im Ergebnis nicht zu tatsächlichen Diskriminierungen geführt haben, weder im Ergebnis noch im Verfahren. So das bisherige Ergebnis. Der Sachverhalt konnte umfangreich geklärt werden.

Aus dem Bericht des Sonderermittlers

"Unsägliche Zielgruppen-Defintion"

"Die unsägliche 'Zielgruppen-Definition' bei der Brebau wurde nach Bekanntwerden sofort abgestellt", so Aufsichtsrat und Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne). "Das Erfassen unter anderem der Hautfarbe und ob ein Kopftuch von Wohnungssuchenden getragen wird, ist unsäglicher struktureller Rassismus. Diejenigen, die dies veranlasst haben, müssen die Brebau verlassen."

Jemand blättert in einem Bericht
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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 5. Juli 2021, 19:30 Uhr

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