Interview

Mordprozess um Marco W.: Bremer Jura-Professor erwartet Freisprüche

Zwei Angeklagte verpixelte Personen im Bremer Landgericht.
Die Männer sind wegen Mordes angeklagt. Wegen eines Vernehmungsfehlers wird ein Freispruch erwartet. Bild: Radio Bremen

Das Landgericht Bremen hat den zentralen Beweis im Mordprozess für unverwertbar erklärt. Der Bremer Jurist Sönke Gerhold erklärt, warum der Rechtsstaat hier funktioniert.

Drei Angeklagte stehen seit Februar 2023 wegen Mordes vor Gericht. Die Verteidiger haben Polizei und Staatsanwaltschaft von Anfang an vorgeworfen, die Rechte ihrer Mandanten verletzt zu haben. Vor wenigen Tagen verwarf das Gericht die Vernehmung eines Angeklagten, auf der die Anklage im Wesentlichen beruht.

Herr Gerhold, ist es möglich, dass das Verfahren wegen dieses Vernehmungsfehlers mit Freisprüchen endet?

Ja, davon gehe ich nach meinem jetzigen Kenntnisstand aus. Im Strafrecht unterscheiden wir zwischen verschiedenen Wahrheitsbegriffen: der objektiven Wahrheit, die wir alle nicht kennen und auch nie kennen werden, der subjektiven Wahrheit, also dem, was jeder Einzelne persönlich glaubt, und der prozessualen Wahrheit. Die prozessuale Wahrheit ist das, was am Ende der Beweisaufnahme steht und dem Urteil zugrunde gelegt wird, und für sie ist die Frage eines Beweisverwertungsverbots von zentraler Bedeutung. Wenn die Geständnisse im Prozess nicht verwertbar sind, dann fallen zentrale Beweismittel weg, deren Verlust auch wahrscheinlich nicht durch andere kompensiert werden kann. Im Ergebnis wird es dann am Ende nicht für eine Verurteilung reichen.

Kommen solche Fehler häufiger vor?

Sie kommen jedenfalls vor. Es gibt deswegen auch gelegentlich höchstrichterliche Entscheidungen dazu – auch gerade zu dieser Frage, dass ein Beschuldigter als Zeuge vernommen wird, um seine Beschuldigtenrechte zu umgehen. Dass das zu einem Beweisverwertungsverbot führt, ist richtig, aber, wenn Sie mich nach der Häufigkeit fragen, sind solche Fälle eher selten.

Haben Sie ein Beispiel für einen anderen Fall, in dem ein Beweisverwertungsverbot angenommen wurde?

Ein sehr berühmtes ist der Fall Daschner beziehungsweise Gäfgen, in dem einer Person Folter angedroht worden ist. Es kam nie zu ihrer Anwendung, aber die Androhung reichte schon, um die Aussage unverwertbar zu machen. Da ist die Rechtsprechung rigoros.

Liegt der Fehler eher bei der Polizei oder auch bei der Staatsanwaltschaft?

In diesem Fall bei beiden, denn für die Ermittlung trägt ja grundsätzlich die Staatsanwaltschaft formal die Verantwortung. Dass nach einem solchen Verfahrensverstoß angeklagt wird, ohne zu prüfen, ob hier nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Beweisverwertungsverbot in Betracht kommt, ist sicher auch nicht optimal gelaufen. Aber Fehler passieren überall dort, wo Menschen arbeiten. Das Gericht hat diese Fehler mit seiner Entscheidung jetzt quasi geradegerückt.

Für manche mag es schwer nachvollziehbar sein, wenn die Angeklagten in einem aufsehenerregenden Mordprozess wegen eines Fehlers am Ende freigesprochen werden. Ist das ein Problem?

Ich würde sagen nein, wenn die Gesellschaft vom Wert des Rechtsstaats überzeugt ist und großen Wert darauf legt, dass niemand unschuldig ins Gefängnis kommt. Wenn man den Standpunkt vertritt, dass jedes Fehlurteil eines zu viel ist, dann sind prozessuale Regeln das A und O und ihre Einhaltung muss durchgesetzt werden. Es hätte ja auch in diesem Fall andere Beweismittel geben können. Ob es dann wirklich zu einem Freispruch kommen muss, das hängt von vielen Umständen ab, aber in einem Rechtsstaat muss das rechtsstaatliche Verfahren eingehalten werden. Man muss die Konsequenz im Einzelfall auch nicht begrüßen, aber man sollte auf keinen Fall den Rechtsstaat insgesamt infrage stellen, nur weil man mit einzelnen, für sich genommenen richtigen Entscheidungen subjektiv nicht zufrieden ist.

Lieber einen Schuldigen laufen lassen als einen Unschuldigen verurteilen?

Ja, das bringt es auf den Punkt. Das Leid derer, die unschuldig im Gefängnis landen und etwa wegen Mordes lebenslange Haftstrafen zu verbüßen haben, ist gigantisch. Das kann man in einem Rechtsstaat einfach nicht tolerieren, weshalb die Einhaltung von Verfahrensvorgaben, die häufig auch dem Schutz subjektiver Rechte und der Wahrheitsfindung dienen, so wichtig ist.

Vorentscheidung im Mordprozess um zerstückelte Leiche?

Bild: Radio Bremen

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Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 14. Mai 2024, 19:30 Uhr