Fragen & Antworten

Wann Sie in Bremen selbst Schnee schippen müssen

Autos sind auf der verschneiten Kurfürstenallee unterwegs.

Schnee schippen: Wann Sie in Bremen selbst ran müssen

Bild: Radio Bremen | Julian Beimdiecke

In Bremen herrschen weiterhin Minusgrade und in der Nacht hat es wieder geschneit. Da stellt sich die Frage: Wer ist zuständig und muss den Schnee und das Eis wegräumen?

Der Advent hat begonnen und passend dazu hat es in der Nacht auf Samstag in Bremen erneut geschneit. Es stellt sich jedoch die Frage, wie man die Gehwege und Straßen am besten eisfrei hält. Wer ist in der Pflicht, was zu tun und was ist erlaubt und was verboten? Wir klären auf.

Wer befreit die Straßen von Schnee und Eis?

Zwischen Mitte Oktober und Anfang April ist der Winterdienst immer in Rufbereitschaft. Rücken die Streufahrzeuge aus, werden als Erstes die Hauptverkehrsstraßen und Straßen mit Buslinienverkehr geräumt. Nebenstraßen werden in der Regel nicht geräumt oder gestreut. Nur wenn das beispielsweise für die Müllabfuhr nötig ist, werden Nebenstraßen doch berücksichtigt. Radwege werden in zweiter Dringlichkeit geräumt oder gestreut. Weitere Informationen zur Priorisierung des Winterdienstes gibt es auf den Seiten der Bremer Stadtreinigung.

Wie ist das mit den Haltestellen der Busse und Straßenbahnen?

Diese Aufgabe teilen sich BSAG und das Amt für Straßen und Verkehr (ASV): Für die Haltestellen, an denen es große Umstiegsanlagen gibt, also zum Beispiel Domsheide und Hauptbahnhof, ist das ASV zuständig. Ansonsten streut größtenteils die BSAG, erklärt ein Sprecher.

Insgesamt stünden für den Winterdienst bis zu 90 Mitarbeiter externer Dienstleister und 50 BSAG-interne Mitarbeiter zur Verfügung. Sie müssten sich auch um zum Beispiel die Betriebshöfe und die Enteisung der Oberleitungen kümmern. Koordiniert werden die Einsätze in der BSAG-Leitstelle.

Und wer kümmert sich dann um die Gehwege?

Anliegerinnen und Anlieger sind verpflichtet, ihre Gehwege zu räumen. Das regelt das Bremische Landesstraßengesetz (Paragrafen 39 bis 42). Der Umweltbetrieb Bremen (UBB) ist für die Gehwege rund um die Parks und Grünanlagen zuständig – dort hat der UBB die Anliegerpflicht.

Zu dieser Pflicht gehört es, den Schnee zu räumen und die Eis- und Schneeglätte abzustumpfen. Werktags besteht die Räum- und Streupflicht demnach von 7 Uhr bis 20:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 Uhr bis 20 Uhr. Die Polizei und das Ordnungsamt überwachen, ob die Räumpflicht eingehalten wird.

Welche Streumittel sind erlaubt?

Grundsätzlich sollten Anlieger und private Firmen nur mit Sand, Splitt oder Granulat streuen. Salz und salzhaltige Auftaumittel dürfen nur auf bestimmten Fahrbahnen eingesetzt werden. Welche das sind, regelt der Winterstreudienstkatalog. Auch auf Kreuzungen, Treppen, an Steigungen oder stark genutzten Fußgängerwegen darf mit Salz gestreut werden. Auf allen Gehwegflächen, die an bepflanzte Grundstücke grenzen, ist das Streuen mit Salz verboten. Tipps zum umweltfreundlichen Streuen gibt die Bremer Umwelt Beratung.

Wer beim Streuen mit Salz erwischt wird, obwohl das verboten ist, dem droht ein Bußgeld im dreistelligen Bereich. Das Salz, was man noch hat, sollte man beim Recyclinghof entsorgen.

Bislang war es nur erlaubt, bei Blitzeis mit Salz zu streuen, auch dort, wo Bäume stehen. Das ist jetzt nicht mehr erlaubt, weil das Salz die Bäume kaputtmacht. 

Mehr zu Schnee und Glätte:

Autorinnen und Autoren

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Der Morgen, 29. November 2023, 6:50 Uhr