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Huch, plötzlich Winter: Welche Streumittel in Bremen erlaubt sind

Schneelandschaft in Bremen am 6. März 2023

Der erste Schnee des Winters – bleibt es bei diesem Mal in Bremen?

Bild: Radio Bremen | Jörn Hüttmann

Der plötzliche Wintereinbruch hat viele Bremerinnen und Bremer überrascht. Da stellt sich die Frage: Wer ist zuständig? Wer muss wo den Schnee und das Eis wegmachen?

Bei einem plötzlichen Wintereinbruch – wie aktuell in Bremen und der Region – stellt sich die Frage, wie man die Gehwege und Straßen am besten eisfrei hält. Wer ist in der Pflicht, was zu tun und was ist erlaubt und was verboten? Wir klären auf.

Wer befreit die Straßen von Schnee und Eis?

Zuständig für den Winterdienst auf den Fahrbahnen in Bremen ist die Entsorgung Nord GmbH (ENO) gemeinsam mit dem Amt für Straßen und Verkehr (ASV). Zwischen Mitte Oktober und Anfang April ist der Winterdienst immer in Rufbereitschaft. Rücken die Streufahrzeuge aus, werden als Erstes die Hauptverkehrsstraßen und Straßen mit Buslinienverkehr geräumt. Nebenstraßen werden in der Regel nicht geräumt oder gestreut. Nur wenn das beispielsweise für die Müllabfuhr nötig ist, werden Nebenstraßen doch berücksichtigt. Radwege werden in zweiter Dringlichkeit geräumt oder gestreut. Weitere Informationen zur Priorisierung des Winterdienstes gibt es auf den Seiten der Bremer Stadtreinigung.

Und wer kümmert sich dann um die Gehwege?

Anliegerinnen und Anlieger sind verpflichtet, ihre Gehwege zu räumen. Das regelt das Bremische Landesstraßengesetz (Paragrafen 39 bis 42). Der Umweltbetrieb Bremen (UBB) ist für die Gehwege rund um die Parks und Grünanlagen zuständig – dort hat der UBB die Anliegerpflicht.

Zu dieser Pflicht gehört es, den Schnee zu räumen und die Eis- und Schneeglätte abzustumpfen. Werktags besteht die Räum- und Streupflicht demnach von 7 Uhr bis 20:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 Uhr bis 20 Uhr. Die Polizei und das Ordnungsamt überwachen, ob die Räumpflicht eingehalten wird.

Welche Streumittel sind erlaubt?

Grundsätzlich sollten Anlieger und private Firmen nur mit Sand, Splitt oder Granulat streuen. Salz und salzhaltige Auftaumittel dürfen nur auf bestimmten Fahrbahnen eingesetzt werden. Welche das sind, regelt der Winterstreudienstkatalog. Auch auf Kreuzungen, Treppen, an Steigungen oder stark genutzten Fußgängerwegen darf mit Salz gestreut werden. Auf allen Gehwegflächen, die an bepflanzte Grundstücke grenzen, ist das Streuen mit Salz verboten. Tipps zum umweltfreundlichen Streuen gibt die Bremer Umwelt Beratung.

Wer beim Streuen mit Salz erwischt wird, obwohl das verboten ist, dem droht ein Bußgeld im dreistelligen Bereich. Das Salz, was man noch hat, sollte man beim Recyclinghof entsorgen.

Bislang war es nur erlaubt, bei Blitzeis mit Salz zu streuen, auch dort, wo Bäume stehen. Das ist jetzt nicht mehr erlaubt, weil das Salz die Bäume kaputtmacht. 

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Der Morgen, 6. März 2023, 6:50 Uhr