Fragen & Antworten

Wann die Polizei in Bremen nach Menschen sucht – und wann nicht

Polizisten stehen an einer Stelle, wo ein paar Schuhe gefunden wurden (Archivbild)
Damit die Polizei nach vermissten Personen suchen kann, müssen bestimmte "Vermisstenkriterien" erfüllt sein – doch das ist längst nicht immer der Fall. Bild: Imago | onw-images

In Bremen und Bremerhaven gelten aktuell 188 Menschen als vermisst – die meisten sind Jugendliche. Wie läuft die Suche der Polizei ab?

Wenn in Deutschland Menschen vermisst und deswegen zur Fahndung ausgeschrieben werden, ist ein System besonders wichtig: Das "Informationssystem der Polizei", kurz "INPOL". Hier werden die Personalien der oder des Vermissten erfasst, alle deutschen Polizeidienststellen können die Angaben abrufen.

Doch wie lange gelten Menschen in Bremen und Bremerhaven durchschnittlich als vermisst und wann wird die Polizei überhaupt tätig? Die wichtigsten Fragen im Überblick.

Nach wie vielen Menschen wird momentan in Bremen gesucht?

Aktuell sind laut der Bremer Polizei in Bremen und Bremerhaven insgesamt 188 Personen als vermisst gemeldet.

Wie sucht die Polizei nach einer vermissten Person und welche Methoden gibt es?

Zum Start der Suche löst die Bremer Polizei in der Regel unverzüglich eine Funkfahndung aus. "Darüber hinaus werden die BSAG und die Taxenzentralen gebeten, in ihren Bereichen Ausschau nach der vermisst gemeldeten Person zu halten", sagt Polizeisprecher Nils Matthiesen. Ebenso wichtig: Die Persönlichkeit und die Lebensumstände der vermisst gemeldeten Person müssen aufgehellt werden, um den Sachverhalt beurteilen zu können. In einem weiteren Schritt schreibt die Polizei die Person bundesweit – und je nach Fall auch international – zur Aufenthaltsermittlung aus. Eine feste Reihenfolge unterschiedlicher Suchmethoden, wie zum Beispiel die Suche mit Hilfe von Medien oder der Einsatz von Suchhunden, gibt es allerdings nicht: Die Polizei entscheidet hier von Fall zu Fall, abhängig von den Umständen und den jeweiligen Erfolgschancen.

Gibt es spezielle Teams, die Vermisstenfälle bearbeiten?

Grundsätzlich liegen Vermisstenfälle in der Zuständigkeit der Kriminalpolizei. Nach der Aufnahme des Falls koordiniert der Kriminaldauerdienst die Maßnahmen und leitet den Vorgang an die sachbearbeitende Dienststelle weiter. Bei der Bremer Polizei ist diese Vermisstenstelle im Kommissariat 33 "Kapitaldelikte" angesiedelt und ist mit zwei Ermittlerinnen und Ermittlern besetzt. Wird der Arbeitsaufwand zu groß, unterstützt sie das Team der Mordkommission. Bei der Polizei Bremerhaven ist der zuständige Kriminaldauerdienst im 1. Kommissariat der Kriminalpolizei angedockt.

Aufschrift Kriminalpolizei auf einer Jacke hinter Absperrband (Archivbild)
Für Vermisstenfälle ist grundsätzlich die Kriminalpolizei zuständig. (Symbolbild) Bild: Imago | Steve Bauerschmidt

Inwiefern gibt es Statistiken darüber, wer sich hinter den vermissten Personen verbirgt und in wie vielen Fällen sie lebend gefunden werden?

In der überwiegenden Zahl werden die Menschen lebend gefunden, so die Bremer Polizei. "Eine Statistik darüber, ob die vermisst gemeldete Person lebend oder verstorben aufgefunden wurde, wird aber nicht geführt", so Matthiesen. Wer sich hinter den gesuchten Menschen verbirgt, kann für Bremen also statistisch nicht genau festgestellt werden. Grundsätzlich seien aber alle Personengruppen betroffen, so die Polizei. Die Statistik des Bundeskriminalamts zeichnet dagegen ein etwas genaueres Bild: Mehr als zwei Drittel aller Vermissten in Deutschland sind männlich, etwa die Hälfte aller Vermissten sind Kinder und Jugendliche.

Welche Kriterien müssen für den Start einer Vermissten-Fahndung erfüllt sein?

Das Bundeskriminalamt unterscheidet hier zwischen Erwachsenen und Minderjährigen. Für Erwachsene gilt: Die Polizei leitet eine Vermissten-Fahndung ein, wenn eine Person ihren gewohnten Lebenskreis verlassen hat, ihr derzeitiger Aufenthalt unbekannt ist und eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden kann. Eine solche Gefahr können zum Beispiel eine Straftat, ein Unfall, eine Selbsttötungsabsicht, eine schwere Krankheit oder Hilflosigkeit sein. Liegt eine solche Gefahr für Leib oder Leben nicht vor, führt die Polizei auch keine sogenannte Aufenthaltsermittlung durch. Der Grund hierfür liegt in folgendem Recht eines jeden Erwachsenen: Wer im Vollbesitz der geistigen und körperlichen Kräfte ist, hat das Recht, den Aufenthaltsort frei zu wählen, auch ohne diesen Angehörigen oder Freunden mitzuteilen.

Anders sieht es bei den Kriterien für eine Vermissten-Fahndung bei Minderjährigen aus. Warum?

Wenn Minderjährige vermisst werden, geht die Polizei grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben aus. Im Gegensatz zu Erwachsenen dürfen sie ihren Aufenthaltsort laut BKA nicht selbst bestimmen. Sie gelten für die Polizei also auch dementsprechend früher als vermisst: Hierfür ist ausreichend, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt unbekannt ist.

Wie verhalten sich Menschen, die zum Beispiel ihr eigenes Kind vermissen, richtig und wann gilt ein Kind als "vermisst"?

Kinder und Jugendliche gelten in jedem Fall als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt unbekannt ist. Bei ihnen muss immer eine Gefahr für Leib und Leben angenommen werden. Eltern sollten umgehend die Polizei über die Notrufnummer 110 verständigen. "Ebenso wichtig ist, dass Sie der Polizei unverzüglich mitteilen, wenn sich die vermisste Person meldet oder wieder zurückkehrt ist", so die Bremer Polizei. Eltern sollten außerdem Informationen über das Kind zusammenstellen und der Polizei übergeben. Darunter: Ein aktuelles Foto, Angaben zur Bekleidung oder andere Besonderheiten, wie Ohrringe oder eine Brille. Von einer eigenständigen Suche über Social-Media sollten Eltern dagegen zunächst absehen. "Schalten Sie die Presse oder soziale Netzwerke wie Facebook erst nach Rücksprache mit der Polizei ein", rät die Polizei.

Wenn die vermissten Menschen ausfindig gemacht werden: Wie geht es dann weiter?

Ist die vermisste Person volljährig, werde sie befragt, ob sie mit der Nennung ihres Aufenthaltsorts den Angehörigen gegenüber einverstanden ist, so das BKA. Über diesen Wunsch werden die Angehörigen oder Bekannten dann informiert. Wenn im Anschluss an die Ermittlung des Aufenthaltsorts folgende drei Kriterien erfüllt sind, hat sich der Fall dann auch für die Polizei erledigt: Die Person ist wohlauf, sie ist nicht Opfer einer strafbaren Handlung geworden und hat auch selber keine solchen begangen. Vermisste Minderjährige werden zu ihrem eigenen Schutz so lange "in staatliche Obhut", also zum Beispiel in eine Jugendeinrichtung, genommen, bis sie an ihre Sorgeberechtigten zurückgegeben werden können.

Wie lange fahndet die Polizei in der Regel nach Vermissten?

Die Erfahrungen des BKA zeigen: 50 Prozent der Vermissten-Fälle erledigen sich innerhalb der ersten Woche. Die Ermittelnden sprechen in diesem Zusammenhang von einer sogenannten "Erledigungs-Quote". Innerhalb eines Monats liege diese bereits bei über 80 Prozent, so das BKA. Nur etwa drei Prozent aller Vermissten stehen auch noch nach einem Jahr oder länger im INPOL-Verzeichnis der Polizei. Bleibt ein Fall ungelöst, besteht auch die Personenfahndung laut BKA fort und zwar so lange, bis diese widerrufen wird. "Werden Vermisstenfälle nicht gelöst, muss die Polizei diese Fälle 30 Jahre lang aufbewahren", ergänzt die Bremer Polizei.

Autorin

  • Angela Weiß
    Angela Weiß Autorin