Weniger Menschen in Bremen für Untersuchungshaft entschädigt
Im vergangenen Jahr konnten fünf Personen Anspruch auf entsprechende Zahlungen erheben, deutlich weniger als 2022. In Niedersachsen ist die Zahl dagegen gestiegen.
Das Land Bremen musste 2023 insgesamt 74.000 Euro an Menschen zahlen für die Zeit, in der sie in Untersuchungshaft saßen. Das ist erheblich weniger als noch 2022: Damals mussten 174.000 Euro gezahlt werden — an 14 Personen.
Dagegen ist die Zahl der Entschädigungsberechtigten in Niedersachsen gestiegen. Das Bundesland musste im vergangenen Jahr Zahlungen an 42 Menschen leisten. Das seien acht Personen mehr als noch 2022, teilte das Justizministerium in Hannover mit. Die Summe der ausgezahlten Gelder stieg demnach von 324.000 auf zuletzt 345.000 Euro.
Entschädigungssätze wurden erhöht
Grundsätzlich haben Betroffene das Anrecht auf Entschädigungszahlungen, wenn sie in U-Haft saßen und freigesprochen wurden oder wenn das Verfahren eingestellt wurde. Dies bedeute nicht, dass die Inhaftierung zuvor rechtswidrig gewesen sei, heißt es aus dem niedersächsischen Justizministerium. "Zum Zeitpunkt der Anordnung der Untersuchungshaft lag ein dringender Tatverdacht gegen die Betroffenen vor und damit auch die Voraussetzung für eine entsprechende Strafverfolgungsmaßnahme."
Der Bundestag hatte 2020 ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte erhöht wurde — von 25 auf 75 Euro pro Tag. Das hat nach offiziellen Angaben zu einem Anstieg der Entschädigungszahlungen in den darauf folgenden Jahren geführt.
Quellen: buten un binnen und dpa.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Morgen, 29. Februar 2024, 7 Uhr