Fragen & Antworten

Strafvollzug, Maßregelvollzug, Sicherungsverwahrung: Was bedeutet das?

Ein Straftäter steht vor einem vergitterten Fenster in einer Klinik für Forensische Psychiatrie
In der forensischen Psychiatrie werden psychisch kranke Straftäter untergebracht. Bild: dpa | Patrick Pleul

Regelmäßig verurteilen Bremer Gerichte Straftäter zu Freiheitsentzug. Sofern die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, kommen die Verurteilten meist in eine Justizvollzugsanstalt.

In manchen Fällen jedoch sieht das deutsche Rechtssystem andere Möglichkeiten vor. Wir geben einen Überblick.

Was ist Maßregelvollzug?

Straftäter, die wegen einer psychischen Störung, Intelligenzminderung oder Suchterkrankung als vermindert schuldfähig oder schuldunfähig gelten, können für ihre Taten im rechtlichen Sinne nicht bestraft werden. Sie werden nicht im Strafvollzug in einer JVA untergebracht, sondern auf gerichtliche Anordnung im Maßregelvollzug in speziell gesicherten psychiatrischen Krankenhäusern oder Entziehungsanstalten.

Maßregelvollzug ist keine Strafmaßnahme, sondern soll die Patienten therapieren und so auf ein straffreies Leben in der Gesellschaft vorbereiten. Zudem schützt Maßregelvollzug die Öffentlichkeit vor ihnen.

Was ist Organisationshaft?

Findet ein verurteilter Straftäter keinen Platz im Maßregelvollzug, kann er vorübergehend im Strafvollzug untergebracht werden, bis ein Platz frei wird. Das nennt sich Organisationshaft. Als eine Art Zwischenlösung geplant, soll Organisationshaft möglichst nicht über einen längeren Zeitraum anhalten.

Was ist Sicherungsverwahrung?

Sicherungsverwahrung schützt die Bevölkerung vor Straftätern, die ihre Haftstrafe verbüßt haben, aber noch als gefährlich eingestuft werden. In der Regel ordnet ein Richter Sicherheitsverwahrung mit dem Urteil an. Sicherungsverwahrung ist keine Strafmaßnahme und muss sich daher vom gewöhnlichen Strafvollzug unterscheiden, wie das Bundesverfassungsgericht 2011 entschieden hat. 2013 wurde die bisherige Regelung reformiert.

Wie viele Plätze im Maßregelvollzug fehlen in Bremen?

Laut Bürgerschaft warten derzeit 20 Patienten in Organisationshaft auf einen Platz in der Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie. Die 155 verfügbaren Plätze reichen also nicht aus, um den Bedarf zu decken. Aktuell sind zudem neun Personen in anderen Bundesländern untergebracht.

Was unternimmt Bremen, um mehr Plätze zu schaffen?

Der Bremer Klinikverbund Gesundheit Nord (Geno) plant einen dreistöckigen Anbau an die existierende Klinik mit 28 zusätzlichen Plätzen. Die verschiedenen Ressorts stimmen sich derzeit darüber ab, das Projekt umzusetzen und zu finanzieren. Außerdem gab es Überlegungen, Patienten aus dem Maßregelvollzug in allgemeinpsychiatrischen Kliniken unterzubringen. Um die erforderlichen Sicherheitsstandards zu erreichen, wären jedoch Umbaumaßnahmen nötig, weswegen dieser Plan aktuell nicht weiter verfolgt wird.

Das Innere einer Zelle im Maßregelvollzug

Bremer Senat entscheidet über mehr Plätze für psychisch kranke Täter

Bild: Imago | Sven Eckelkamp

Mehr zur JVA Bremen:

Autor

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 9. Dezember 2023, 7 Uhr