Affenversuche an Bremer Uni: Hirnforscher darf erstmal weitermachen
Das Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag von Hirnforscher Andreas Kreiter überwiegend stattgegeben. Er darf weiter an Tieren forschen, muss aber Einschränkungen hinnehmen.
So dürfen dem Gericht zufolge keine invasiven Eingriffe an neuen Versuchstieren vorgenommen werden. Das Gesundheitsressort hatte Ende im November einen neuen Antrag auf Tierversuche abgelehnt. Kreiters zuletzt erteilte Tierversuchsgenehmigung lief Ende November aus. Der Neurowissenschaftler forscht seit 1997 an Affen.
Das Gericht nannte die vom Gesundheitsressort angeführten Fachgutachten, mit denen das Ende der Versuche begründet werden sollte, wissenschaftlich nicht ausreichend. Deshalb könnte das Gericht den Streit derzeit nicht abschließend bewerten.
"Das Interesse des Antragstellers an der Vermeidung irreversibler Nachteile für seine Forschung hat das Gericht höher als das Interesse an der Vermeidung der Belastungen der Versuchstiere angesehen", heißt es in der Begründung. Der Schaden, der durch einen Abbruch der Forschungen entstünde, sei gravierender. Die Belastungen der Versuchstiere hat das Gericht dagegen bisher als höchstens mittelgradig eingestuft. Das Gesundheitsressort kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erheben.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 17. April 2024, 16 Uhr