7-Jähriger in Bremen getötet: Gutachter entlastet Jugendamt

Gutachten entlastet Bremer Jugendamt nach Tod eines 7-jährigen

Bild: Imago | Christian Ohde

Nach Ansicht des externen Experten hat es auf Seiten der Behörde keine fachlichen Versäumnisse gegeben. Das sagte er in der Sitzung der Sozialdeputation.

Das Kind wurde im September mutmaßlich von seinem eigenen Vater getötet. Das Jugendamt stand im Vorfeld der Tat mit der Familie beratend in Kontakt. Dabei habe es keine fachlichen Fehler gegeben, sagte Gutachter Christoph Burmeister in der Sozialdeputation. "Die gesetzlichen Vorschriften und die bremischen Verwaltungsanweisungen für die Jugendhilfe wurden jeweils berücksichtigt. Die Bearbeitung des Falles erfolgte dabei jeweils sehr zügig."

Aus Sicht des ehemaligen Jugendrichters ist der gewaltsame Tod des Siebenjährigen ein tragisches Verbrechen, für das das Jugendamt keinerlei Verantwortung trage. Falsche Maßnahmen oder pflichtwidrige Unterlassungen seitens der Behörde schloss Burmeister aus. Die Tat sei "für keinen der Beteiligten vorstell- und vorhersehbar" gewesen, so sein Fazit. "Konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls waren für das Jugendamt nicht ersichtlich, ein Einschreiten nicht geboten."

Sozialsenatorin sieht Jugendamt entlastet

Der Fall sei damit abgeschlossen, sagte Ressortchefin Claudia Schilling (SPD). Sie bedauere sehr, dass die öffentliche Debatte über eine mögliche Mitschuld am Tod des Kindes alle Beteiligten zusätzlich belastet habe.

Aus unserer Sicht ist der Fall damit abgeschlossen.

Eine Frau sitzt in einem Büro.
Sozialsenatorin Claudia Schilling

Schwere Vorwürfe von der CDU

Die CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Sandra Ahrens teilte am Mittwoch mit, sie habe Anzeige ""gegen alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts wegen aller in Betracht kommenden Delikte, insbesondere der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge" erstattet. Sie gibt den Betroffenen eine Mitschuld am Tod des Jungen.

Ahrens wirft dem Jugendamt zudem mangelhafte Aktenführung und -manipulation vor. Sie habe festgestellt, dass die Akten des Jugendamtes nicht vollständig und sachgerecht geführt und nachträglich verändert wurden. Außerdem fehlten mehrere E-Mails in der Originalakte. Diese seien offensichtlich vernichtet worden, so der Vorwurf von Ahrens.

Toter 7-Jähriger: Sozialbehörde sieht keine Fehler beim Jugendamt

Bild: Radio Bremen

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 29. November 2023, 19 Uhr