Schufa entmachtet: Chefin der Verbraucherzentrale begrüßt Urteil

Annabel Oelmann, Chefin der Bremer Verbraucherzentrale, sitzt in einem TV-Studio und lächelt in die Kamera.

Bremer Verbraucherzentrale begrüßt EU-Urteil zu Schufa-Scoring

Bild: dpa | Geisler-Fotopress

Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt: Schufa-Auskünfte dürfen nicht allein über die Kreditwürdigkeit von Menschen entscheiden. Annabel Oelmann hält das für richtig.

"Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher", sagt Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. Zudem bedeute es für Unternehmen deutlich höhere Transparenzanforderungen, wenn es um die Beurteilung von Vertragsabschlüssen geht.

Wenn zum Beispiel Banken vor allem anhand des Schufa-Werts über Kredite entscheiden, sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) das als eine verbotene automatisierte Entscheidung. Der EuGH in Luxemburg beantwortete mit seiner Entscheidung Fragen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden.

Schufa-Wert bestimmt Kreditvergabe

Wer einen Kredit benötigt, eine neue Wohnung anmieten oder gar ein Haus bauen oder kaufen möchte, wird schnell mit der Schufa konfrontiert. Banken, Telekommunikationsdienste oder Energieversorger überprüfen meist bei privaten Auskunfteien wie der Schufa die Kreditwürdigkeit einer Person. Die Schufa gibt dann den Unternehmen ihre Einschätzung weiter – den sogenannten Score-Wert.

Mithilfe des Scores soll sich zeigen, wie gut der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Neben dem Score stand am EuGH auch noch die Schufa-Praxis auf dem Prüfstand, die Restschuldbefreiung nach beendeter Privatinsolvenz länger zu speichern als beim amtlichen Insolvenzregister. In beiden Fällen erlitt die Schufa Niederlagen.

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Quellen: buten un binnen und dpa.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 7. Dezember, 12 Uhr