Terrorverdacht: Ex-Chef von Bremer Moscheeverein kommt vor Gericht

Vermummte Einsatzkräfte stehen an der Straße vor der Moschee der Al-Mustafa-Gemeinschaft in Bremen.
2022 wurde die Al-Mustafa-Gemeinschaft verboten und aufgelöst. Bild: dpa | Sina Schuldt

Der Vorsitzende der verbotenen Bremer Al-Mustafa-Gemeinschaft soll Mitglied der Terror-Organisation Hisbollah sein. Eine Anklage der Bundesanwaltschaft wurde jetzt zugelassen.

Der frühere Vorsitzende der verbotenen Bremer Al-Mustafa-Gemeinschaft und ein weiterer Mann, der dort als Prediger aufgetreten sein soll, müssen sich vor dem Oberlandesgericht Hamburg wegen des Vorwurfs der aktiven Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Hisbollah verantworten. Eine entsprechende Anklage der Bundesanwaltschaft hat das Gericht jetzt zugelassen, wie ein Sprecher auf Anfrage von buten un binnen mitteilte. Beide Angeschuldigten hat die Generalstaatsanwaltschaft bereits am 10. Mai 2023 festnehmen lassen. Seitdem sitzen sie in Untersuchungshaft. 

Angeklagter soll seit rund 20 Jahren für die Hisbollah aktiv sein

Dem Vorsitzenden der bis zu ihrem Verbot 2022 in Woltmershausen ansässigen Al-Mustafa-Gemeinschaft wird vorgeworfen, seit rund zwei Jahrzehnten Auslandsfunktionär für die Hisbollah und Angehöriger des "Al-Radwan-Bataillons" gewesen zu sein, einer Eliteeinheit des militärischen Arms der Hisbollah. In Bremen habe er unter anderem Auftritte von Predigern organisiert.

Außerdem soll er Ende 2015 beziehungsweise Anfang 2016 in Syrien bei kämpfenden Einheiten des "Al-Radwan-Bataillons" gewesen sein, "um deren Kampfeswillen zu stärken", hieß es in der Begründung. Der zweite Festgenommene soll laut der Generalbundesanwaltschaft für die Hisbollah die Betreuung libanesischer Vereine vornehmlich in Norddeutschland übernommen haben. Die Hauptverhandlung soll am 16. Februar beginnen.

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Autor

  • buten un binnen-Reporter Sebastian Manz
    Sebastian Manz Autor

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 8. Februar 2024, 19:30 Uhr