Prozess um tödlichen Sprung auf Kopf gestartet – Angeklagter schweigt
Der zur Tatzeit 20-jährige Angeklagte soll einem 46-Jährigen lebensgefährliche Verletzungen zugefügt haben und ihn blutüberströmt liegengelassen haben.
Im Prozess um einen tödlichen Sprung auf den Kopf eines anderen Menschen hat sich der 21 Jahre alte Angeklagte im Landgericht Bremen nicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Totschlag vor. Die Tat soll er im September 2023 in Bremen verübt haben.
Wie der Staatsanwalt sagte, soll der Mann nach Beleidigungen das Opfer getreten haben, das zu Boden fiel. Dann sei er ihm auf den Kopf gesprungen. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, Hirnblutungen und mehrere Knochenbrüche im Kopfbereich. Der Angeklagte soll das Opfer blutüberströmt und bewusstlos liegen gelassen haben und geflohen sein.
Angeklagtem drohen mindestens fünf Jahre Gefängnis
Der 46-Jährige wurde später zwischen zwei Häuserblocks gefunden und war laut Polizei nicht ansprechbar. Er starb etwa zwei Wochen nach der Tat an seinen Verletzungen. Rund einen Monat nach der Tat nahmen Spezialkräfte der Polizei einen Tatverdächtigen fest – den jetzt Angeklagten. Ihm droht im Falle einer Verurteilung eine Gefängnisstrafe von mindestens fünf Jahren. Für den Prozess sind 13 Verhandlungstage bis zum 20. Juni festgesetzt.
Quellen: buten un binnen und epd.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 8. April 2024, 7 Uhr