Senat entscheidet über 28 mehr Plätze für psychisch kranke Täter

Das Innere einer Zelle im Maßregelvollzug

Bremer Senat entscheidet über mehr Plätze für psychisch kranke Täter

Bild: Imago | Sven Eckelkamp

In den Maßregelvollzug kommen Straftäter, wenn ein Gericht diese als psychiatrisch auffällig oder suchtkrank einstuft. In Bremen fehlen Plätze dafür.

Der Senat will jetzt einen Beschluss über die Kapazitäten im Bremer Maßregelvollzug fällen. Laut einer Senatsvorlage sind 28 neue Plätze im Land geplant. Derzeit können 155 Straftäter in der Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Bremen behandelt werden. 20 Menschen warten noch auf einen Platz, wie aus der Senatsvorlage hervorgeht. Für die Erweiterung brauche es aber auch qualifiziertes Personal.

Im Maßregelvollzug kann bei längeren Freiheitsstrafen die Haft aufgeteilt werden: Zunächst wird ein Teil im Gefängnis abgesessen, dann folgt die sogenannte Maßregel. Dort wird entschieden, ob der Verurteilte die Reststrafe weiter absitzen muss – oder schon nach der Hälfte der Strafe auf freien Fuß kommt.

Ausbau des Maßregelvollzuges Teil der Koalitionsvereinbarung

Der Bedarf zur Unterbringung psychisch kranker Straftäter ist laut Senatsvorlage zuletzt stetig gestiegen. 2018 waren demnach in Bremen im Maßregelvollzug durchschnittlich etwa 133 Plätze belegt, aktuell sind es mehr als 150 Plätze. Der Ausbau des Maßregelvollzugs steht auch im Koalitionsvertrag.

Eine Unterbringung in anderen Bundesländern gelingt nur in Ausnahmefällen, da bundesweit der Bedarf zunimmt. Momentan seien neun psychisch kranke Straftäter auswärtig im Maßregelvollzug, heißt es in der Vorlage aus Bremen. Auch der Stadtstaat erhalte immer wieder Anfragen aus anderen Bundesländern, die in der Regel ausgeschlagen werden müssten.

Quellen: buten un binnen und dpa.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Morgen, 12. Dezember 2023, 7 Uhr