Ab jetzt gilt Nachweispflicht für Masernimpfung – nicht nur in Kitas

  • Kita-Kinder unter zwei Jahre müssen mindestens einmal geimpft sein.
  • Impfnachweispflicht gilt auch in Arztpraxen und Flüchtlingsunterkünften.
  • 2020 und 2021 kein Masernfall in Bremen.

Ab diesen Sonntag gibt es eine Impfpflicht gegen Masern. Kinder und Beschäftigte in Schulen und Kitas, aber auch in Flüchtlingsunterkünften, Arztpraxen und Krankenhäusern müssen nachweislich gegen die Infektionskrankheit geschützt sein.

In Bremen müssen Kita-Kinder unter zwei Jahren mindestens einmal geimpft sein, um in die Krippe zu dürfen, so die Gesundheitsbehörde. Kinder unter einem Jahr brauchen aber noch nicht geimpft zu sein. Bei Kita-Bremen dürfen ungeimpfte Kinder nicht mehr in die Einrichtungen.

Lehrer und Betreuer müssen Impfnachweise vorlegen

Ähnliches gilt laut Gesundheitsbehörde auch für Schulen. Allerdings werden bei ungeimpften Schülern die Eltern zunächst gebeten, den Impfnachweis nachzuliefern, so die Behörde. Auch Lehrer und Betreuer müssen jetzt ihre Impfnachweis vorlegen. Können sie das nicht, wird erstmal nur geprüft. Sanktionen seien jetzt noch kein Thema, teilt die Gesundheitsbehörde mit. 

2020 und 2021 gab es in Bremen keinen Masernfall, hieß es weiter.  Die  Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass sich die Masern nicht ausbreiten können, wenn mehr als 95 Prozent der Bürger immun gegen die Krankheit sind.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 31. Juli 2022, 12 Uhr