Verbot der rechtsextremen "Hammerskins": Auch Bremer Gruppe klagt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig (Symbolbild). Bild: dpa | Jan Woitas

Im September war der Verein "Hammerskins Deutschland" verboten worden. Dagegen sind insgesamt zwölf Klagen am Bundesverwaltungsgericht eingegangen.

Mutmaßliche Mitglieder des rechtsextremen Vereins "Hammerskins Deutschland" klagen gegen das Verbot durch das Bundesinnenministerium. Es seien insgesamt zwölf Klagen eingegangen, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch mit. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Das Gericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Die Kläger stammten aus dem Saarland, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte den Verein "Hammerskins Deutschland" und dessen regionale Ableger im September verboten. Die Organisation agiere gegen die verfassungsmäßige Ordnung, ihr Zweck laufe den Strafgesetzen zuwider, hieß es zur Begründung. Wann am Bundesverwaltungsgericht über die Klagen verhandelt wird, ist noch offen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Morgen, 19. September 2023, 8 Uhr