Streit über Ausweisung von Bremer Imam: Innenressort geht in Berufung

  • Innenressort will Bremer Imam weiter ausweisen.
  • Verwaltungsgericht hatte die Ausweisung abgelehnt.
  • Verfassungsschutz beobachtet Islamisches Kulturzentrum.

Die Bremer Innenbehörde will einen Imam des Islamischen Kulturzentrums in Bremen weiterhin nach Tunesien abschieben. Deswegen geht das Ressort jetzt gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes vor. Die Richter hatten die Ausweisung des Mannes vergangene Woche abgelehnt.

Der 47 Jahre alte Prediger gefährdet aus Sicht der Innenbehörde die öffentliche Sicherheit. Deswegen hatte sie eine Abschiebung für 20 Jahre gegen den Mann ausgesprochen. Das Verwaltungsgericht entschied aber anders und gab einer Klage des muslimischen Geistlichen statt. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Imam in seinen Predigten die Schwelle der Glaubens- und Meinungsfreiheit überschritten hat.

Imam predigt seit 2006 regelmäßig in Bremen

Nun zieht das Innenressort vors Oberverwaltungsgericht und beantragt dort eine Berufung. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagt, dass die Behörde hinreichend belegt habe, dass sich der Betroffene in seinen Gebeten aggressiv-kämpferisch gegen die verfassungsmäßige Ordnung wendet. Außerdem werbe er für Terrororganisationen und toleriere Gewalt unter dem Deckmantel des Islam, so der Senator.

Der Imam predigt seit 2006 regelmäßig in der Moschee des Islamischen Kulturzentrums. Seit der Pandemie werden seine Reden auch über die sozialen Netzwerke übertragen. Der Bremer Verfassungsschutz beobachtet den Verein seit mehreren Jahren.

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Bild: Radio Bremen

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 8. September 2022, 18 Uhr