Bremer Imam erzielt Erfolg – Innenbehörde darf ihn nicht ausweisen

  • Behörde sieht öffentliche Sicherheit durch Predigten des Imams gefährdet.
  • Verwaltungsgericht sieht das anders und untersagt Ausweisung des Mannes.
  • Imam predigt seit 2006 in der Moschee des Islamischen Kulturzentrums.

Ein Imam des Islamischen Kulturzentrums in Bremen darf nicht abgeschoben werden. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht entschieden und der Klage des Predigers stattgegeben. Die Bremer Innenbehörde hatte zuvor eine Abschiebung für 20 Jahre gegen den Mann ausgesprochen.

Die Begründungen, die die Innenbehörde in ihrer Androhung auflistet reichen nicht für eine Ausweisung, so das Gericht. Der Imam ist weder vorbestraft, noch ist die öffentliche Sicherheit in Deutschland durch seine Predigten gefährdet. Genau das waren die Gründe, die die Bremer Innenbehörde für eine Ausweisung angeführt hatte. Das Gericht sieht in den Predigten nicht, dass die Schwelle der Glaubens- und Meinungsfreiheit überschritten wurde.

Der Imam predigt seit 2006 regelmäßig in der Moschee des Islamischen Kulturzentrums. Seit der Pandemie werden seine Reden auch über die sozialen Netzwerke übertragen. Der Bremer Verfassungsschutz beobachtet den Verein seit mehreren Jahren.

Die Innenbehörde will jetzt die ausführliche Begründung des Urteils bewerten und dann entscheiden, ob sie in Berufung gehen will.

Verfassungsschutzbericht: Wer gefährdet die Demokratie in Bremen?

Bild: Radio Bremen

Autor

  • Fabian Metzner
    Fabian Metzner

Dieses Thema im Programm: Bremen Vier, Nachrichten, 1. September 2022, 18 Uhr