Hebamme räumt nach Totgeburt vor Gericht in Verden Fehler ein

Zwischen elastischem Gurt und Bauch einer Schwangeren wird ein Schallknopf zur Messung der Herzfrequenz und der Wehen angebracht. (Archivbild)

Kind tot geboren: Hebamme in Verden vor Gericht

Bild: Imago | Margit Wild
  • Angeklagte Hebamme räumt Fehler ein.
  • Kind starb bei Hausgeburt im Landkreis Diepholz.
  • Hebamme soll keine notwendigen Maßnahmen ergriffen haben.

Im Prozess gegen eine frühere Hebamme wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen hat die Angeklagte Fehler während der Hausgeburt eingeräumt. Vor dem Landgericht Verden habe sie am Dienstag zugegeben, bei der Gebärenden kein Blut abgenommen zu haben, nachdem die Fruchtblase geplatzt war, sagte eine Gerichtssprecherin. Auch will die Angeklagte der Gebärenden zwar gesagt haben, es sei besser, ins Krankenhaus zu fahren. Doch darauf gedrungen habe sie nicht. Warum – daran könne sie sich nicht mehr erinnern.

Hebamme soll zunehmend schlechten Zustand des Kindes erkannt haben

Die 60-Jährige soll laut Anklage während einer Hausgeburt im Jahr 2015 in Siedenburg (Landkreis Diepholz) erkannt haben, dass es einer gebärenden Frau und ihrem ungeborenen Kind zunehmend schlechter gehe. Sie habe aber keine notwendigen ärztlichen Maßnahmen veranlasst haben. Der Angeklagten sei dabei bewusst gewesen, dass das ungeborene Kind ohne ärztliche Hilfe sterben könne. Das Kind wurde tot geboren.

Die Mutter sagte laut Gerichtssprecherin, die Angeklagte habe sie während der Geburt immer wieder beschwichtigt. Die Hebamme habe ihr gesagt, sie brauche sich keine Gedanken zu machen. Dass sie ins Krankenhaus solle, habe sie ihr nicht geraten. Der Prozess wird am 15. November fortgesetzt.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 7. November 2022, 6 Uhr