Kind tot geboren: Hebamme in Verden vor Gericht

Eine Hebamme tastet in ihrer Praxis den Bauch einer schwangeren Frau ab.
Bild: dpa | Annette Riedl
  • Hebamme soll erkannt haben, dass das Kind sterben könnte.
  • Zustand von Frau und Kind soll sich einer Hausgeburt verschlechtert haben.
  • Hebamme soll keine ärztliche Hilfe geholt haben.

Am Landgericht Verden beginnt der Prozess gegen eine Hebamme. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Frau der Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen. Während ihrer Arbeit als Hebamme soll sie 2015 während einer mehrtägigen Hausgeburt erkannt haben, dass es einer gebärenden Frau und ihrem ungeborenen Kind zunehmend schlechter gehe, aber keine notwendigen ärztlichen Maßnahmen veranlasst haben.

Der Angeklagten sei dabei bewusst gewesen, dass das ungeborene Kind ohne ärztliche Hilfe sterben könne. Das Kind kam schließlich tot zur Welt. Die Kammer hat fünf Verhandlungstermine bis zum 29. November angesetzt.

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Bild: Radio Bremen

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 7. November 2022, 6 Uhr