Falsche Asche in Urne: Geldstrafe für Bestatter

Ein Bestatter (l) sitzt neben seinem Verteidiger Bernd Leonhard zum Auftakt seines Berufungsverfahrens in einem Saal des Landgerichts Oldenburg. Der Angeklagte soll zwischen 2016 und 2019 mehrere Urnen bewusst mit anderer Asche, Staub oder Dreck befüllt und beigesetzt haben.

Geldstrafe für Bestatter

Bild: dpa | Focke Strangmann

Ein Bestatter aus Bad Zwischenahn hat in einem Berufungsverfahren wegen vertauschter Asche ein deutlich milderes Urteil erstritten. In drei Fällen wurde er sogar freigesprochen.

Das Landgericht Oldenburg hat in einem Berufungsverfahren einen Bestatter aus Bad Zwischenahn wegen Anstiftung zur Störung der Totenruhe zu einer Geldstrafe verurteilt. In drei weiteren Fällen wegen Beihilfe zur Störung der Totenruhe wurde der Angeklagte freigesprochen, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte.

Im August 2021 hatte ein Amtsgericht den Bestatter noch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dagegen war der Mann vorgegangen.

Drei falsche Bestattungen ungeklärt

Der Angeklagte arbeitete nach Angaben des Gerichts für ein Bestattungsunternehmen in Bad Zwischenahn. Im Dezember 2016, im April und Mai 2017 wurden demnach drei Urnen mit Sand, schwarz glänzenden kohleartigen Partikeln oder anderer Asche gefüllt. Ob der Bestatter etwas damit zu tun hatte, kann ihm nicht nachgewiesen werden, so das Landgericht.

Angeklagter soll Auszubildende angestiftet haben

Nach Angaben der Justizsprecherin ist das Gericht aber überzeugt, dass der Angeklagte eine Auszubildende zur Störung der Totenruhe anstiftete. Als die Asche im Frühjahr 2019 nicht rechtzeitig vor der Beisetzung eintraf, fragte die junge Frau ihren Chef, was zu tun sei. Der Bestatter soll angeordnet haben, die Urne ohne Inhalt beizusetzen. Er selbst wolle sich darum kümmern, dass die Asche nachträglich hinzugefügt werde.

Das Gericht verurteilte ihn in diesem Fall zu 40 Tagessätzen zu je 70 Euro. Weil sich das Verfahren schon rund dreieinhalb Jahre in die Länge zog, muss der Angeklagte nur 30 Tagessätze bezahlen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung in allen Fällen zu 100 Tagessätzen zu je 50 Euro.

Herausgekommen waren die Fälle, weil nach der Entlassung des Mannes Aschekapseln in einem Schrank in seinem Arbeitszimmer, auf einem anderen Schreibtisch und in einer Leichenhalle gefunden worden waren.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Morgen, 25. Juli 2023, 8 Uhr