Polizeifoto von Trump veröffentlicht: Wäre so etwas in Bremen möglich?

Ein Polizeifoto des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump

Polizeifoto von Donald Trump: Warum das in Bremen nicht möglich wäre

Bild: dpa | Fulton County Sheriff's Office / Handout

Mit Donald Trump gibt es zum ersten Mal einen ehemaligen US-Präsidenten, von dem ein öffentliches Polizeifoto existiert. Eine US-Polizeibehörde hat es veröffentlicht.

Ein Bild geht um die Welt: Donald Trump, ehemaliger US-Präsident, blickt vor einer grauen Wand grimmig in die Kamera. Solche Fotos, sogenannte Mugshots, aus den USA kennt man sonst nur im Zusammenhang mit Mordprozessen oder anderen schweren Delikten. Trump hingegen musste dieses Foto in einem Gefängnis des US-Bundesstaat Georgia über sich ergehen lassen, weil er Angeklagter in einem Strafprozess ist. Der Vorwurf: Er und 18 weitere Komplizen sollen sich verschworen haben, um das Wahlergebnis der Präsidentschaftswahl in Georgia zu kippen. Das Foto wurde kurz nach der Aufnahme vom Leiter der zuständigen Polizeibehörde veröffentlicht.

Wie geht Bremen mit Polizeifotos um?

In Bremen wäre so eine Foto-Veröffentlichung kaum möglich. Zwar kann die Polizei eigenen Angaben zufolge auch gegen den Willen Fotos und Fingerabdrücke aufnehmen. Diese Aufnahmen müssen laut Strafprozessordnung aber für die Durchführung eines Strafverfahrens oder für den Zweck des Erkennungsdienstes notwendig sein. Dann dürften auch "Messungen und ähnliche Maßnahmen" an der Person vorgenommen werden.

Die Hürden zur Veröffentlichung eines Polizeifotos sind jedoch hoch. Gründe können Personensuchen oder Öffentlichkeitsfahndungen sein.

Wann werden Fahndungsbilder veröffentlicht?

Laut Bremer Polizei spielen hier die Persönlichkeitsrechte eine zentrale Rolle. Bilder einer Person zu veröffentlichen, sei heikel genug.

Ein Fahndungsfoto stellt zusätzlich die Verbindung zu einer Straftat her.

Polizei Bremen

Daher müsse die Polizei zunächst alle Ermittlungsschritte gehen, bevor sie Fotos veröffentlicht: Opfer und Zeugen befragen, Beweismittel sichern und auswerten und zum Beispiel interne Datenbanken durchsuchen. Falls die Ermittlungen nicht erfolgreich sind und dringender Tatverdacht besteht, könne die Polizei dann mit einem Fahndungsfoto an die Öffentlichkeit gehen.

Fahndung: Antrag bei der Staatsanwaltschaft

Allerdings gehen die Ergebnisse vorher an die Staatsanwaltschaft, die vor Gericht einen Antrag auf Öffentlichkeitsfahndung stellen muss. Das Gericht muss der Veröffentlichung also zustimmen, "denn die Persönlichkeitsrechte der gesuchten Person wiegen schwer – selbst bei dringendem Tatverdacht", sagt eine Polizeisprecherin zu buten un binnen.

Polizei: Erfolgsquote bei Öffentlichkeitsfahndungen hoch

Laut der Bremer Polizei führen diese öffentlichen Fahndungen oft zum Erfolg: "Wenn wir mit Bildern nach Personen fahnden, erreichen uns in der Regel zügig viele Hinweise und wir können die Person identifizieren." Oft stelle sich der Gesuchte auch selbst aufgrund des Fahndungsdrucks, der durch das öffentliche Bild erzeugt wurde. In der Regel veröffentliche die Polizei Fotos, die Täter bei ihrer Tat zeigen.

Dass die Polizei ohne gerichtlichen Beschluss Fotos von Personen veröffentlicht, sei ausgeschlossen, so die Polizei. Dies verletze nämlich die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und führe so großem Ärger.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Der Morgen, 25. August 2023, 6:20 Uhr