Fragen & Antworten

Nabu erwirkt Baustopp: Worum geht es beim Deponie-Zoff in Driftsethe?

Vor einer Deponie liegt abgeladener Bauschutt.

"Nabu" erzwingt Baustopp für Schuttdeponie im Landkreis Cuxhaven

Bild: dpa | ABB

Seit mehr als zehn Jahren schwelt der Streit um die geplante Bauschutt-Deponie im Landkreis Cuxhaven. Nun hat der Naturschutzbund Nabu vor Gericht einen Teilerfolg erzielt.

Bauschuttdeponie oder "Schatzgrube Weißenberg"? Diese Frage bewegt die Menschen in Driftsethe bei Hagen seit einigen Jahren. Denn in der Gemeinde im Landkreis Cuxhaven will ein Abrissunternehmen eine Deponie einrichten. Doch nun hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den geplanten Bau vorerst gestoppt.

Warum gibt es überhaupt Kritik an dem Vorhaben?

Konkret geht es um eine Bauschuttdeponie, die das Abbruchunternehmen Freimuth aus dem niedersächsischen Bülkau in einer ehemaligen Sandgrube bauen und betreiben will. Die Planungen reichen mehr als zehn Jahre zurück — und ähnlich lange schwelt auch schon der Streit, der sich an dem Vorhaben entzündet hat.

Zum einen will die Gemeinde Hagen das Gebiet lieber als Naturerlebnislandschaft, eben die "Schatzgrube Weißenberg", nutzen. Zum anderen befürchten Anwohner, dass auf der Deponie nicht nur Bauschutt, sondern auch giftige Stoffe wie Asbest gelagert werden könnten. Oder sogar Bauschutt, der beim Abriss des in der Nähe befindlichen Kernkraftwerk Unterweser anfällt. Die besorgten Anwohner gründeten sogar eine Bürgerinitative.

Und wie kam der Streit vor Gericht?

Im September 2022 erhielt die Freimuth die Genehmigung für den Bau und Betrieb der Deponie. Dagegen klagte aber im November 2022 der Nabu. Dabei handelte es sich also um das eigentliche Klageverfahren.

Vor dem Oberverwaltungsgericht ging es nun jedoch um einen vorläufigen Baustopp, den der Naturschutzbund im Oktober 2023 beantragt hatte. Damals fing Freimuth an, auf dem Gelände zu roden. Der Nabu wollte die Arbeiten stoppen und hat nun aus Lüneberg Recht bekommen.

Mit welcher Begründung?

Das Oberverwaltungsgericht ist der Meinung, dass die Folgen, die der Bau und Betrieb der Deponie für den Klimaschutz nach sich ziehen würde, nicht ausreichend abgewogen worden seien. Konkret handelt es sich um "Abwägungsfehler". Denn seit seit dem Jahr 2020 das Bundesklimaschutz-Gesetz in Kraft getreten ist, gilt: Klimaschutz und Klimaschutzziele sind öffentliche Belange, die in Abwägungen einfließen müssen.

Genau das hat Bundesverwaltungsgericht auch schon mal grundsätzlich klargestellt — und das aber ist nach Überzeugung des Oberverwaltungsgericht bei der Genehmigung für die Bauschuttdeponie nicht geschehen. In der Entscheidung des Gerichts heißt es:

Zu den CO2-relevanten Auswirkungen des Vorhabens, welche in die Abwägung einzustellen sind, verhält sich der Planfeststellungsbeschluss im Rahmen der Gesamtabwägung jedoch überhaupt nicht.

Auszug aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgericht

Wie geht es nun weiter?

Auf Nachfrage von buten un binnen wollte sich Freimuth bislang nicht zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts äußern. Fakt ist aber: Bis zur endgültigen Entscheidung über die Klage darf das Unternehmen erst einmal nicht weiter bauen. Anfechten kann Freimuth den Beschluss auch nicht.

Wann die Entscheidung in der Hauptklage fällt, ist noch unklar. Der Nabu jedoch schätzt seine Chancen, auch in dem Hauptverfahren zu gewinnen und damit die Deponie endgültig zu verhindern, als gut ein. Zwar könnten Behörden ein Planungsverfahren überarbeiten, allerdings habe sich das Gericht laut des Naturschutzbundes bisher nur mit einem Bruchteil seiner Argumente auseinandersetzen müssen. Allgemein spricht der Nabu sogar von einer richtungsweisenden Entscheidung, die auch Auswirkungen auf ähnliche Projekte in ganz Deutschland haben könnte.

Mehr zum Thema in Bremen und Bremerhaven:

Autorin

  • Catharina Spethmann
    Catharina Spethmann

Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Nachmittag, 14. Mai 2024, 16 Uhr