Doppelmord in Delmenhorst: 34-Jähriger muss lebenslang hinter Gitter

  • 34-Jähriger wegen zweifachen Mordes in Delmenhorst verurteilt.
  • Er hatte seine Frau und ihren vermeintlichen Liebhaber getötet.
  • Gericht spricht von "krankhaftem Eifersuchtswahn".

Tatmotiv Eifersuchtswahn: Wegen zweifachen Mordes muss ein 34-jähriger Familienvater lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Oldenburg sah es als erwiesen an, dass der Iraker im Oktober 2021 seine Frau vor den Augen der achtjährigen gemeinsamen Tochter sowie einen 23-Jährigen in Delmenhorst tötete.

Von dem Mann hatte der Angeklagte fälschlicherweise angenommen, dass er der Geliebte seiner Frau sei. Der Angeklagte habe seine Taten wegen eines krankhaften Eifersuchtswahns begangen, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann. Dabei sei dieser aber voll steuerungsfähig gewesen. 

Als Mordmerkmale sah das Gericht Heimtücke und niedrige Beweggründe an. Beide Opfer habe der Angeklagte ohne Vorwarnung attackiert, für sie seien die Angriffe völlig unvorhersehbar gewesen. Als der Angeklagte zu seiner Frau gesagt habe, dass er sie jetzt töten werde, habe diese das zunächst für einen Witz gehalten, sagte Bührmann. 

Gericht stellt besondere Schwer der Schuld fest

Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wird es dem Verurteilten erschwert, möglicherweise bereits nach 15 Jahren wieder aus der Haft freizukommen. Zwar müsse dem Angeklagten zugestanden werden, dass er die Taten gestanden habe. "Aber die Beweislage war auch erdrückend", sagte Bührmann.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. "Es war eine Tat auf Grundlage eines verletzten Ehrgefühls", sagte der Staatsanwalt.

Richter: 34-Jähriger hat im Netz mit der Tat geprahlt

Der Verteidiger sah dagegen keine Mordmerkmale und plädierte auf Totschlag in zwei Fällen. Er forderte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. "Letztlich war der Wahn der Auslöser für die Taten", sagte der Verteidiger.

Nach der zweiten Tat hatte der Iraker in den sozialen Medien ein Video veröffentlicht, in dem er sich zu den Morden bekannte. "Sie haben damit im Internet geprahlt", sagte Richter Bührmann. Der Angeklagte habe geglaubt, nach jesidischem Recht so handeln zu dürfen. Tatsächlich habe er zwei Familien zerstört.

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 13. Mai 2022, 16 Uhr