Fragen & Antworten

Was es mit Balkonkraftwerken auf sich hat – und was man beachten muss

Solarpanels sind am Balkongeländer von Wohnungen montiert.

Immer mehr Solar-Balkonkraftwerke in Bremen

Bild: Imago | Sven Simon

Balkonkraftwerke sind momentan in aller Munde – auch in Bremen und Bremerhaven. Wir klären die wichtigsten Fragen zu den kleinen Solaranlangen.

In Bremen gibt es bereits über 1.000 Balkonkraftwerke, in Bremerhaven fast 200. Die Zahlen haben sich innerhalb weniger Jahre vervielfacht.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Balkonkraftwerke sind kleine Solaranlagen, die leicht an Balkonen installiert werden können. Die Anlage besteht insgesamt aus vier Teilen: Solarmodul, Wechselrichter, Stecker und Befestigung. Wichtig ist, dass ein Schuko-Stecker (Schutzkontaktstecker) und kein herkömmlicher Stecker bei der Installation verwendet wird, damit es nicht zu Kurzschlüssen oder Bränden kommt. Daher empfiehlt Wesernetz – der Netzbetreiber in Bremen und Bremerhaven –, dass eine Elektrofachkraft das Balkonkraftwerk anbringt. Seit Mai 2018 ist die Installation von speziellen Photovoltaikanlagen auf Balkonen erlaubt.

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?

Balkonkraftwerke folgen einer einfachen Logik. Die Photovoltaikanlagen erzeugen durch Sonneneinstrahlung Strom. Dieser wird dann in das Wohnungsnetz eingespeist und ist sofort verfügbar. Der Wechselrichter im Balkonkraftwerk wandelt die gewonnene Sonnenenergie in Form von Gleichstrom in Wechselstrom um. Ein Balkonkraftwerk besteht aus bis zu vier kleinen Solarmodulen. Bei fachgerechter Verwendung kann eine Anlage bis zu 280 Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen.

Muss ich dem Vermieter Bescheid geben, wenn ich ein Balkonkraftwerk anbringen möchte?

Ja, das ist verpflichtend. Vor der Installation der Anlage muss der Vermieter von dem Bauvorhaben informiert werden. Zwar darf der Vermieter ein Balkonkraftwerk nicht pauschal verbieten, aber er darf bei baulichen Veränderungen am Haus Einspruch einlegen und seine Zustimmung verweigern. Zudem muss die Mini-Solaranlage vor der Nutzung beim örtlichen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Christoph Felten vom Energiekonsens Bremen, einer gemeinnützigen Klimaschutzagentur des Landes Bremen, fordert eine Abschaffung der Meldepflicht. Dadurch ließe sich die Attraktivität und Anzahl von Balkonkraftwerken in kurzer Zeit deutlich steigern.

Die Bundesnetzagentur besteht jedoch bislang weiterhin auf die Anmeldepflicht, da die kleinen Solaranlagen durch die Steckdose mit dem öffentlichen Netz verbunden sind. Bei einer Störung können der örtliche Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur diese schnell verorten und beheben. Außerdem können die Netzbetreiber durch die Anmeldungen den Überblick über die Nutzung des Stromnetzes behalten.  

Werden Balkonkraftwerke finanziell gefördert?

In vielen Städten und Gemeinden werden Balkonkraftwerke finanziell gefördert. In Oldenburg kann man etwa bis zu 300 Euro Förderung für eine Anlage erhalten. In Berlin bis zu 500 Euro.

In Bremen und Bremerhaven gibt es eine solche Förderung bislang nicht. Die Stadt Bremen plant aber nach eigenen Angaben bald ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke aufzulegen.

Nach Informationen von Christoph Felten vom Energiekonsens Bremen ist von der Stadt Bremen eine zielgruppenorientierte Förderung geplant. Das bedeutet, dass nur eine bestimmte Personengruppe (z.B. Sozialhilfeempfänger) von der Förderung profitieren soll.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 14. August 2023, 6 Uhr