Gericht: Stadt Bremen darf aufgesetztes Parken nicht weiter ignorieren

Autos parken aufgesetzt auf dem Gehweg

Gericht: Stadt Bremen darf aufgesetztes Parken nicht weiter ignorieren

Bild: dpa | Uli Deck
  • Aufgesetztes Parken auf Gehwegen wird in Bremen seit Jahren geduldet.
  • Oberverwaltungsgericht: Behörden müssen auf Anwohner-Beschwerden reagieren.
  • Genaue Entscheidungsbegründung erst im neuen Jahr.

Die Stadt Bremen darf aufgesetztes Parken auf Gehwegen nicht weiter ignorieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Wenn sich Anwohner darüber beschweren, müssen die Behörden darauf reagieren. In welcher Form ist allerdings jetzt noch unklar.

Erlaubt ist das halb aufgesetzte Parken auf Gehwegen nicht. Seit Jahren wird es aber geduldet. Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts muss die Verkehrsbehörde nun zumindest erklären, was sie dagegen tun will.

Revision könnte Konflikt vor das Bundesverwaltungsgericht bringen

Wie weitreichend die Maßnahmen sein müssen und welcher Handlungsspielraum dem zuständigen Mobilitäts- und dem Innenressort bleibt, ergibt sich nicht aus dem sogenannten Tenor des Gerichts. Ein Tenor im juristischen Sinne umschreibt den wesentlichen Kern einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung. Eine genaue Begründung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts folgt im kommenden Jahr.

Mit dem Urteil bekommen Anwohner und Anwohnerinnen nun zunächst Recht, dass ihr Anliegen von der Behörde geprüft und beschieden wird. Mit ihrer Vorstellung, dass regelmäßig gegen Falschparker vorgegangen werden muss, sind die Klägerinnen und Kläger dagegen nicht erfolgreich gewesen.

Eine Berufung ist möglich. Dann entscheidet in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht – mit Signalwirkung bundesweit.

Ressorts warten Entscheidungsbegründung ab

Mobilitäts- und Innenressort warten auf die genaue Begründung der Entscheidung, bevor sie weitere Schritte gehen. "Wir arbeiten weiter an unserem Fahrplan und sind uns einig in dem Ziel, dass wir dem rechtswidrigen Zustand des aufgesetzten Parkens wirksam entgegen treten müssen. Die Unterschiede der Positionen der Kläger und des Ressorts liegen daher eher im Vorgehen als in der Zielsetzung", teilt eine Sprecherin des Mobilitätsressorts auf Anfrage von buten un binnen mit.

Auch das Innenressort verwies auf die genaue Begründung des Gerichts. Erst dann werde man wissen, ob man mit den durch das Oberverwaltungsgericht aufgestellten Grundsätzen leben könne oder das Mobilitätsressort sich an das Bundesverwaltungsgericht wenden müsse, "um eine in der Praxis handhabbare Vorgabe zu erhalten", so Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Davon unabhängig müsse die begonnene Neuordnung des Parkraums unbedingt fortgesetzt werden.

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Autor

  • Weingärtner Sven
    Sven Weingärtner Redakteur und Autor

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Der Mittag, 22. Dezember 2022, 13:10 Uhr