Urteil zum Parken auf Gehwegen in Bremen wohl erst 2023

Gerichtsaal im Oberverwaltungsgericht Bremen
Ein Urteil im Prozess um das aufgesetzte Parken auf Bremer Gehwegen will das Oberverwaltungsgericht erst 2023 verkünden. Bild: Radio Bremen | Pascal Faltermann
  • Oberverwaltungsgericht lässt Klage zu.
  • Vergleich zwischen Klägern und Verwaltung gescheitert.
  • In Bremen könnten 20.000 Autos von der Entscheidung betroffen sein.

Bremens Oberverwaltungsgericht wird das Urteil zum aufgesetzten Parken auf Gehwehen in Wohnstraßen erst Anfang des neuen Jahres schriftlich verkünden. Vor Weihnachten werde es keine Entscheidung mehr geben, sagte der Vorsitzende Richter Peter Sperlich am Dienstag.

Aus dem Eingang kommt der Anwalt der Kläger, Andreas Reich.
Der Anwalt Andreas Reich vertritt die Kläger vor dem Oberverwaltungsgericht. Bild: Radio Bremen | Pascal Faltermann

Gut vier Stunden hatte das Oberverwaltungsgericht das Streitthema zuvor beschäftigt. Ein Vergleich zwischen den Klägern und der Verkehrsbehörde scheiterte. Fest steht aber: Das Gericht lässt die Klage zu. Sie hätte auch abgewiesen werden können. Das Gericht bezieht nun Paragrafen aus der Straßenverkehrsordnung, dem Bremischen Polizeigesetz und dem Bremischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz für ein mögliches Urteil mit ein.

Ich finde es sehr bemerkenswert, wenn eine Großstadt sich davon verabschiedet, das Gesetz auch durchzusetzen.

Andreas Reich, Anwalt der fünf Kläger

Eine eindeutige Tendenz, wie das Oberverwaltungsgericht entscheiden könnte, gibt es noch nicht. Der vorsitzende Richter merkte aber an, dass es kurios sei, dass es kein anderes Bundesgesetz in Deutschland gebe, das einfach nicht umgesetzt wird. Dass also gegen das aufgesetzte Parken nicht vorgegangen wird. Er sprach von einem Vollzugsdefizit. Grund genug für den Anwalt der fünf Kläger, Andreas Reich, optimistisch zu sein. "Es ist hier in dem Prozess deutlich geworden, dass die Stadtgemeinde Bremen letztlich nicht mehr das Ziel verfolgt, die Straßenverkehrsordnung umzusetzen", sagte er.

Streit um drei Straßen

Die fünf Kläger wollen, dass die Verkehrsbehörde das dauerhafte, eigentlich illegale Parken auf den Gehwegen in drei Bremer Straßen unterbindet. Das sind die Biebricher Straße in der Neustadt, die Timmersloher Straße in Findorff und die Mathildenstraße im Viertel.

Die Verkehrsbehörde verweist hingegen darauf, dass es bereits einen Vier-Punkte-Plan gebe, um das Parken neu zu ordnen. Darin enthalten sei das Konzept "Parken im Quartier", das unter anderem Anwohnerparken, Carsharing und Fahrradstellplätze vorsieht.

Gibt das Oberverwaltungsgericht den Klägern recht, könnte das weitreichende Folgen haben. Denn das Parken auf Fußwegen ist bundesweit in vielen Städten üblich. Allein in Bremen könnten gut 20.000 Fahrzeuge betroffen sein, schätzt die Verkehrsbehörde.

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  • Portrait von Pascal Faltermann
    Pascal Faltermann Autor

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 13. Dezember 2022, 19:30 Uhr