Lebenslange Haft, aber keine besondere Schwere der Schuld

Lebenslange Haft, aber keine besondere Schwere der Schuld

Bild: Radio Bremen

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Das Mordmerkmal der Heimtücke sah das Bremer Landgericht als erfüllt an, so Pressesprecher Thorsten Prange. Nach 15 Jahren könnte der Angeklagte auf Bewährung freigelassen werden.

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