Bundesverfassungsgericht entscheidet: Bremer Bettensteuer bleibt
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- Aus der Sendung: buten un binnen | regionalmagazin vom 17. Mai
- Gesendet am: 17. Mai 2022
- Verfügbar bis: 16. Mai 2024 Informationen zur Verweildauer
Hoteliers aus Bremen, Hamburg und Freiburg hatten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Bettensteuer geklagt. Die Hoteliers kritisieren besonders, dass die Städte die Einnahmen aus der Bettensteuer nicht wieder in den Tourismus investiert werden. Bremen und Bremerhaven haben bisher über 22 Millionen Euro durch die Steuer eingenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Hoteliers nun jedoch abgewiesen. Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine sogenannte Bettensteuer verlangen – und sogar noch ausweiten.