Bundesverfassungsgericht entscheidet: Bremer Bettensteuer bleibt

Bundesverfassungsgericht entscheidet: Bremer Bettensteuer bleibt

Bild: Radio Bremen

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Hoteliers aus Bremen, Hamburg und Freiburg hatten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Bettensteuer geklagt. Die Hoteliers kritisieren besonders, dass die Städte die Einnahmen aus der Bettensteuer nicht wieder in den Tourismus investiert werden. Bremen und Bremerhaven haben bisher über 22 Millionen Euro durch die Steuer eingenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Hoteliers nun jedoch abgewiesen. Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine sogenannte Bettensteuer verlangen – und sogar noch ausweiten.

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  • Torsten Harms
    Torsten Harms