Fragen & Antworten

Geschenk oder Müll? Was Bremer bei Kisten am Gehweg beachten müssen

Bild: Radio Bremen | Kerstin Farwick

Längst nicht in allen "Zu verschenken"-Kisten schlummern Schätze. Eigentlich gibt es Regeln für das Abstellen der Kartons. Doch das Ordnungsamt drückt meist ein Auge zu.

Wer gelegentlich durch Wohnstraßen in Bremen wandelt, wird ihnen sicher schon begegnet sein: Mehr oder weniger breite Kisten stehen auf den Gehwegen sorglos abgestellt. Alte Romane, Babyspielzeug, Videokassetten, Omas alte Teller oder staubige Deko. Alles zu schade zum Wegwerfen – behalten möchte man es aber auch nicht: "Vielleicht freut sich jemand anderes darüber?"

Kein Einzelfall – und eigentlich ein Fall für das Ordnungsamt. Doch das drückt in der Regel ein Auge zu. Es gibt Regeln fürs Verschenken alter Schätze. Das sollten Sie wissen.

Was ist erlaubt?

Rechtlich stellt eine "Zu verschenken"-Kiste mit Krimskrams auf einem öffentlichen Bürgersteig "eine gebührenpflichtige Sondernutzung" dar, so das Ordnungsamt. Die könnte man beantragen und kostet bei positivem Bescheid, je nach Größe und Nutzungsdauer, einen zwei- bis dreistelligen Betrag. Allerdings drückt das Ordnungsamt meistens ein Auge zu und duldet diese Sondernutzung. Aber Vorsicht!

Muss man beim "Verschenken" etwas beachten?

Ja, laut Ordngungsamt. Wer Geschenkekisten vor die Tür stellt, sollte sorgsam sein. Die Behörde sagt,

  • die Kisten dürfen niemanden behindern und sich nicht zur Stolperfalle entwickeln
  • man ist auch für Dinge verantwortlich, die andere dazustellen
  • was niemand mitnimmt, muss man wieder reinholen.

Was spätestens nach ein paar Tagen auch durch flanierende Schatzjäger nicht mitgenommen worden ist, muss der Schenker vom Bürgersteig wieder einsammeln und anders entsorgen. Für brauchbare Dinge gibt es in der Stadt Hilfsorganisationen, die sich über Sachspenden freuen, Flohmärkte und Recyclingbörsen, lesenswerte und gut erhaltene Bücher kann man über öffentliche Bücherschränke unter die Leute bringen und interessante Sammelstücke lassen sich über das Internet vielleicht sogar noch zu Geld machen.

Und wenn man es stehen lässt?

Holt man die Reste nicht wieder von der Straße, droht dem Verursacher ein Bußgeld zwischen 50 und 100 Euro. Eine anonym angewachsene Müllhalde sollte man in jedem Fall dem Ordnungsamt und der Stadtreinigung melden.

Kiste steht auf Fußgängerweg
Nicht alles findet einen neuen Besitzer. Bild: Radio Bremen | Sophie Labitzke

Und der rosa Glasdelfin von der Weihnachtsfeier, den niemand mitgenommen hat und auch im Internet nicht mal für einen Euro den Besitzer wechseln wollte? In den Altglascontainer gehört der auf keinen Fall. Wenn man es nicht übers Herz bringt, ihn der Kollegin im Dezember nach drei Jahren wieder zurück zu schenken, dann ist er wohl endgültig ein Fall für die Restmülltonne.

Autor

  • Martin von Minden
    Martin von Minden Autor

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 2. Juli 2022, 19:30 Uhr