Weißer Ring: Gewaltopfer in Bremen bekommen zu selten Entschädigung

  • Mehr als die Hälfte der Anträge von Gewaltopfern wurden 2021 abgelehnt.
  • Oft seien die Begründungen für die Ablehnung nur schwer nachzuvollziehen.
  • Viele Gewaltopfer zögen Anträge zurück.

Opfer von Gewalt bekommen nach einer Erhebung des Weißen Rings im Stadtstaat Bremen zu selten die ihnen zustehende finanzielle Entschädigung vom Staat. Das Amt für Versorgung und Integration habe im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte der Anträge von Gewaltopfern (57,4 Prozent) abgelehnt, teilte die Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Begründungen seien oft nur schwer nachzuvollziehen.

Ein Antrag, der nicht genehmigt wird, bedeutet für viele Antragsteller und Antragstellerinnen, dass ihnen nicht geglaubt wird. Damit werden Betroffene zum zweiten Mal zu Opfern, was für die meisten unerträglich ist.

Magaret Hoffmann, Bremer Landesvorsitzende des Weißen Rings

Als Beispiel nennt Hoffmann einen Fall, "in dem eine Betroffene angab, von einem Geschäftspartner, zu dem sie auch privat Kontakt hatte, vergewaltigt worden zu sein". In der Ablehnung des Antrags werde das "legere Outfit" der Frau erwähnt.

"Zwischen den Zeilen liest sich das für das Opfer so, als ob das Amt ihr unterstelle, sie hätte wegen ihrer Kleidung selbst Sex gewollt. Es ist unglaublich, dass solche Schreiben 2021 noch offiziell durchgehen", kritisiert Hoffmann. Es brauche unbedingt einen sensibleren Umgang mit Betroffenen.

Ich möchte zeitnah einen Kooperationsvertrag mit dem Amt abschließen, um eine Grundlage zum Wohle der Opfer zu schaffen.

Magaret Hoffmann, Bremer Landesvorsitzende des Weißen Rings

Nur 29,2 Prozent der Anträge auf Entschädigung habe das Amt genehmigt. "Und das ist für Bremen sogar noch ein guter Wert. 2020 hatten wir nur 10,6 Prozent anerkannter Fälle", sagte Hoffmann.

Weißer Ring: Viele Gewaltopfer ziehen Anträge zurück

In den übrigen 13,4 Prozent wurden die Anträge als "erledigt aus sonstigen Gründen" abgestempelt. Solche Gründe können sein, dass der Antrag in ein anderes Bundesland übergegangen ist, der Antragsteller gestorben ist oder den Antrag zurückgezogen hat. Viele Gewaltopfer zögen aber auch ihre Anträge zurück, oft weil sie das Gefühl hätten, ohne Anwalt sowieso keine Chance zu haben.

Mit dem Opferentschädigungsgesetz verpflichtet sich der Staat, Opfer von Gewalttaten wie Körperverletzung, häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch zu unterstützen. Der Staat soll laut Gesetz etwa Kosten für medizinische Behandlungen oder Rentenzahlungen übernehmen. Über die Anträge entscheiden die Ämter in den Ländern.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Der Nachmittag, 18. August 2022, 15:10 Uhr