Fragen & Antworten

Warum Menschen Unfallflucht begehen – und welche Folgen drohen

Eine Frau begutachtet einen Kratzer in ihrem Auto

Fahrerflucht als Ordnungswidrigkeit? Das sagt ein Jurist

Bild: Imago | Klaus W. Schmidt

Unfall verursacht? Hilfe holen ist ein Impuls – fluchtartig wegfahren aber auch. Was das mit Spannung im Kopf zu tun hat, erklärt ein Bremer Verkehrspsychologe.

Wer einen Unfall verursacht, muss dafür sorgen, dass die eigenen Personalien, der Schaden und die eigene Rolle beim Unfall offiziell festgestellt werden können. Dazu muss man im Zweifel eine angemessene Zeit warten, ansonsten macht man sich strafbar. So sieht es das Gesetz in Paragraf 142 Strafgesetzbuch vor. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Unfallverursacher sich davon machen.

Wie oft kommt Unfallflucht in Bremen vor?

Für das Land Bremen gibt es über den Zeitraum der vergangenen fünf Jahre keinen klaren Trend. Besonders viele Unfallfluchten verzeichnete das Innenressort im Jahr 2019 mit 5.134 Fällen. Davon umfasst ist jedes unerlaubte Entfernen vom Unfallort, ganz gleich, ob es sich um einen Kratzer handelt, der beim Ausparken an einem anderen Auto entstanden ist oder um einen Unfall mit Personenschaden. Wer einen Unfall verursacht, muss sich darum kümmern, dass eine Schadensregulierung in die Wege geleitet wird und muss dazu vor Ort bleiben. Die Spannweite bei Unfallflucht ist also weit.

In den weitaus meisten Fällen geht es jedoch um Sachschäden. Das zeigen die Zahlen: Im Jahr 2022 gab es beispielsweise 4.621 Unfallfluchten, 218 Menschen kamen zu Schaden. Weiter fällt auf: Die überwiegende Zahl von Unfallfluchten wird nicht aufgeklärt. So gab es beispielsweise im vergangenen Jahr 1.075 Verursacher, deren Identität geklärt werden konnte, weil sie die Unfallflucht gestanden oder von der Polizei ermittelt werden konnten.

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Was treibt Unfallverursacher an, einfach wegzufahren?

"Es gibt unterschiedliche Stränge, um das zu erklären", sagt der Bremer Verkehrspsychologe Thomas Pirke. "Zum einen wäre da das Verkehrsklima, das gefühlt rauer wird. Die Menschen, so könnte man denken, kümmerten sich weniger darum, was sie angestellt haben und das kann zu Unfallflucht führen. Wissenschaftliche Studien belegen dies jedoch noch nicht." Häufig sei Fahrerflucht auch Verdeckungstat: Jemand fliehe also, um zu verbergen, dass er unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand oder ohne Fahrerlaubnis gefahren ist.

"Beides wären dann die eher berechnenden Formen von Fahrerflucht. Einen anderen Erklärungsansatz bietet das Konzept der kognitiven Dissonanz. Das bedeutet, dass eine Spannung im Kopf entsteht, wenn Dinge nicht miteinander vereinbar sind." Ein Beispiel: Wenn Menschen rauchen, obwohl sie wissen, dass es ungesund ist und zum Tod führen kann. "Menschen können solche Spannungen nicht gut aushalten, wir sind so veranlagt, dass wir sie auflösen wollen. Entweder, indem wir mit dem Rauchen aufhören oder indem wir die Folgen des Rauchens in Frage stellen oder verleugnen", erklärt der Verkehrspsychologe.

Im Unfallmoment entstehe wieder eine solche Spannung. "Die Überzeugung, 'Ich bin doch eigentlich ein guter Autofahrer, mir passiert sowas nicht', trifft auf die Erkenntnis, 'Ich habe gerade einen Unfall verursacht. Ist das jetzt wahr?' Viele fahren ein Stück und halten dann an, weil ihnen bewusst wird, was passiert ist", weiß Pirke. "So zu tun, als ob das unliebsame Ereignis gar nicht geschehen sei, wäre eine Reaktion, um die kognitive Spannung aufzulösen."

Einen Sonderfall bilden schwere Unfälle mit schwer verletzten oder gar im Sterben liegenden Beteiligten. Dann kann noch ein anderer Einflussfaktor dazu führen, dass Verursacher einen Unfallort fluchtartig verlassen. "Liegt jemand nach einem Unfall sterbend am Boden, dann kann es vorkommen, dass ein Unfallflüchtiger davon so traumatisiert ist, dass er die Realität ausblendet und weiterfährt. Bei einem Trauma können sich Betroffene später oft nicht an das Geschehene erinnern", erklärt Verkehrspsychologe Pirke.

Welche Folgen drohen, wenn man sich unerlaubt vom Unfallort entfernt?

"Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat mit großen Auswirkungen", sagt Nils Linge, Pressesprecher des ADAC für die Region Weser-Ems. Typische Fälle von Unfallflucht mit Sachschaden seien in der Praxis Parkrempler oder abgefahrene Seitenspiegel. "Wer den Schaden angerichtet hat, muss zunächst eine 'angemessene Zeit' auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs warten. Wie lange genau, hat der Gesetzgeber nicht definiert. Taucht der Fahrer nicht auf, muss sich der Unfallverursacher bei der Polizei melden. Wer nicht auf den Geschädigten wartet oder die Polizei ruft, begeht unerlaubtes Entfernen vom Unfallort." Das ist nach Paragraf 142 Strafgesetzbuch strafbar.

Auch Ausnahmen gelten dabei nicht, weiß Linge. Wer zum Beispiel einen Zettel mit der eigenen Handynummer am beschädigten Fahrzeug hinterlässt und dann wegfährt, weil niemand kommt, der begeht auch Unfallflucht. Je nach Schadenshöhe drohen bei Unfallflucht neben einer Geldstrafe mindestens zwei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unter sechs Monaten, teilt der ADAC mit.

Es gibt allerdings Pläne des Bundesjustizministeriums, nach denen bei einem bloßen Sachschaden das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll. Der ADAC befürwortet das. "Wer heute nach einem Parkrempler nur einen Zettel mit seinen Daten hinterlässt, wird zwingend als Straftäter verfolgt, weil er eigentlich eine nicht näher definierte, 'angemessene Zeit' auf die Rückkehr des anderen Fahrers hätte warten müssen. Das geht an der Realität vorbei. Die Ahndung einer einfachen Unfallflucht als Ordnungswidrigkeit führt nicht zur Schlechterstellung der Geschädigten", so Linge.

Autorin

  • Patel Verena
    Verena Patel Redakteurin und Autorin

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Der Nachmittag, 25. April 2023, 16:40 Uhr