Bremer Senat will das Taubenfüttern in der Innenstadt verbieten
Der Grund für die Pläne ist, dass die Zahl der verwilderten Haustauben stark zugenommen hat. Sie finden in der Natur nicht ausreichend artgerechte Nahrung.
Das Taubenfütterverbot soll auf öffentlichen Flächen zwischen Wall und Weser sowie Bürgermeister-Smidt-Straße und Altenwall gelten. Nur noch an definierten Stellen und nach endgültiger Inbetriebnahme des Taubenhauses ist Füttern erlaubt. Auch in Privatgärten können weiter Futterstellen aufgestellt sein.
Nach den Vorstellungen des Senats soll das Verbot zum 1. Juni in Kraft treten. Über den entsprechenden Gesetzentwurf, der am Dienstag im Senat verabschiedet wurde, muss jetzt die Bürgerschaft entscheiden.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 16. April 2024, 14 Uhr