Probleme beim Arbeitsweg wegen des Streik? So ist die rechtliche Lage

Eine Frau wartet an einem Bahnsteig auf einen Zug.

Warum Arbeitnehmer trotz Streiks nicht einfach zuhause bleiben können

Bild: dpa | Markus Scholz

Der Großstreik heute trifft unter anderem diejenigen hart, die sonst mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahren. Was aber, wenn sie nicht einfach aufs Auto umsteigen können?

Immerhin Schülerinnen und Schüler müssen sich heute keine Gedanken machen, wie sie zur Schule kommen: Der Verkehrs-Streik von Verdi und EVG fällt auf den ersten Tag der Osterferien. Dafür könnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber Probleme haben, ohne öffentliche Verkehrsmittel zur Arbeit zu kommen – zumindest diejenigen, die kein Auto besitzen.

Arbeiten ist trotz Streik verpflichtend

Aus rechtlicher Sicht ist das trotz aller Umstände aber kein Grund, der Arbeit einfach fernzubleiben. "Grundsätzlich sind die Beschäftigten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sie pünktlich auf der Arbeit erscheinen. Diese Verpflichtung besteht trotz Streik", erklärt Ingo Kleinhenz, Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Wer am Montag nicht zur Arbeit kommen kann, muss sich deswegen andere Lösungen überlegen. Wem es technisch möglich ist, könnte zum Beispiel aus dem Homeoffice arbeiten: "Das müsste man natürlich vorher mit dem Arbeitgeber absprechen", so Kleinhenz. Andere Alternativen sind, an dem Tag Überstunden abzubauen oder einen Tag Urlaub zu nehmen.

Thema wird am Montag wichtig

Unabgesprochen darf man nur in wenigen Ausnahmefällen zu Hause bleiben – wenn es quasi unzumutbar ist, zur Arbeit zu erscheinen. Bezahlt werde dieser Tag laut Kleinhenz dann aber nicht.

Diese Woche könnte das Thema für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer relevant werden: Wegen des Großstreiks am Montag stehen viele öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung. Weder fahren Züge des Nah- und Fernverkehrs noch Straßenbahnen und Busse. Auch Flughäfen sind vom Streik betroffen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Vier, Läuft, 24. März 2023, 11.15 Uhr