Gericht bestätigt Mindestabstand von Bremer Spielhallen zu Schulen
Die Betreiber von Bremer Spielhallen waren mit ihrem Eilantrag nicht erfolgreich: Bremen darf den vorgeschriebenen Abstand von Glücksspielstätten zu Schulen verdoppeln.
Das Verwaltungsgericht Bremen hat das neue Abstandsgebot zwischen Spielhallen und Schulen bekräftigt: Der Mindestabstand wurde von 250 Metern auf 500 Meter erweitert. Auch zwischen Spielhallen und Wettbüros wurde der Abstand hochgesetzt.
Spielhalleninhaber hatten gegen die Verschärfung geklagt, weil mit der neuen Regelung ungefähr drei Viertel aller Spielotheken in Bremen schließen müssen, sagte Detlev Graß, Vorsitzender des Nordwestdeutschen Automatenverbands. Zudem müssten bis zu 700 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gehen. Profitieren von den strengeren Regeln werde am Ende nur das illegale Glücksspiel, warnen die Betreiber.
Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) fühlt sich durch das Urteil in seiner Strategie bestätigt. Der Senat will mit den Verschärfungen die Zahl der Spielsüchtigen senken. Die neuen Regelungen gelten seit dem 1. Juli 2023.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Nachmittag, 21. August 2023, 16 Uhr