Bremen begrüßt Schottergärten-Verbot in Niedersachsen

Kies und Schotter statt Blumen und Gras bestimmen die Gestaltung eines Vorgartens. Seit rund zehn Jahren zieren sogenannte Schottergärten dem hessischen Gartenbauverband zufolge das Bild vieler Städte.
Bild: dpa | Hannes P. Albert
  • Oberverwaltungsgericht Lüneburg: Behörden dürfen Beseitigung anordnen.
  • Ehepaar hatte zwei Beete im Vorgarten mit Schotter gestaltet.
  • Bremen will bestehende Schottergärten wieder bepflanzen .

Bremens Umweltsenatorin Maike Schaefer (Grüne) begrüßt das Urteil aus Niedersachsen zu Schottergärten. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte entschieden, dass Aufsichtsbehörden in Niedersachsen anordnen dürfen, Schottergärten beseitigen zu lassen.

Senatorin Schaefer zeigt sich zufrieden. "Das bestätigt unseren Weg, dass Schottergärten in Bremen nicht nur bei Neubauten verboten sind." Nur so erhalte man die Artenvielfalt und würde keine Flächen versiegeln, auf denen Starkregen versickern kann.

Bremen will Gesetzeslage verschärfen

Wer in Bremen momentan seinen Garten mit Schotter gestaltet, verstößt schon jetzt gegen geltendes Recht. Dass bestehende Schottergärten aber entfernt werden müssen, ist noch nicht der Fall – soll sich aber ändern.

Denn bis Ende 2026 sollen auch sie wieder bepflanzt werden. Ein entsprechendes Gesetz will die Regierungskoalition noch vor der Bürgerschaftswahl im Mai beschließen. Grünen-Politiker Ralph Saxe setzt dabei aber auf die Einsicht der Menschen und will das nicht von einer Vorgarten-Polizei kontrollieren lassen.

Urteil aus Niedersachsen ist unanfechtbar

In dem aktuellen Gerichtsurteil ging es um ein Grundstück in der Stadt Diepholz. Ein Ehepaar, dass dort ein Einfamilienhaus besitzt, hatte geklagt. In seinem Vorgarten hat das Ehepaar zwei insgesamt etwa 50 Quadratmeter große Beete angelegt. Diese sind mit Kies, in den einzelne Pflanzen eingesetzt sind, bedeckt.

Die Beteiligten stritten insbesondere darüber, ob es sich um Grünflächen im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung handelt. Nach einer Vorschrift müssen die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

Mit ihrem Entscheid ließen die Richter in Lüneburg die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 12. Januar 2022 nicht zu. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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  • Portrait von Pascal Faltermann
    Pascal Faltermann Autor

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Mittag, 19. Januar 2023, 12 Uhr