Bremens Verwaltungsangestellte erhalten Recht auf Homeoffice
Bremens Verwaltungsangestellte erhalten Recht auf Arbeit im Homeoffice
Bild: DPA | Zoonar | Bjorn Beheydt
Das Recht aufs Arbeiten von zuhause gilt für Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung im Land Bremen. Es soll ab September gelten. Ausnahmen sind möglich.
In der öffentlichen Verwaltung im Land Bremen gibt es künftig ein Recht auf Arbeiten im Homeoffice. Eine entsprechende Dienstvereinbarung hat Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) unterzeichnet. Sofern es die Arbeit erlaubt, können Beschäftigte künftig stunden-, tage- oder auch wochenweise von zuhause arbeiten. Die Vereinbarung gilt ab September.
Dieses Thema im Programm: Bremen Vier, Vier News, 15. Juli 2023, 12 Uhr