Verein scheitert mit Beschwerde gegen Weg auf Bremer Rennbahngelände

  • Gericht entscheidet: Weg auf Rennbahngelände darf gebaut werden.
  • Nur Verfassungsbeschwerde wäre noch möglich.
  • Richter: Verein habe keinen Anspruch, den Weg zu verhindern.

Der Bremer Rennverein ist mit seiner Beschwerde gegen den Bau eines asphaltierten Weges auf dem früheren Galopprennbahngelände in Hemelingen gescheitert. Nach dem Verwaltungsgericht hat auch nun auch das Bremer Oberverwaltungsgericht entsprechend entschieden. Außer einer Verfassungsbeschwerde sind damit alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, sagte ein Gerichtssprecher.

Die ehemalige Pferderennbahn im Bremer Osten soll künftig vor allem Sport-, Erholungs- und Freizeitfläche sein. Dafür hatte sich eine Mehrheit der Wahlberechtigten in einem Volksentscheid 2019 ausgesprochen. Die Baubehörde plant nun einen Rad- und Fußweg quer über die ehemalige Rennbahn, um damit die Stadtteile Vahr und Hemelingen zu verbinden. Damit aber, argumentiert der Rennverein, wären Pferderennen künftig nicht mehr möglich.

Verein hat keinen Anspruch, den Weg zu verhindern

Die Beschwerde des Vereins gegen den Bau hat nach dem Verwaltungsgericht nun aber auch das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Nach Ansicht der Richter hat der Verein keinen Anspruch darauf, den geplanten Weg zu verhindern und dort auch künftig Galopprennen zu veranstalten. Die Behörde dürfe dagegen die Zweckbestimmung des Geländes einschränken und verändern.

Rückblick: So soll die Bremer Galopprennbahn in Zukunft aussehen

Bild: Radio Bremen

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 19. August 2022, 17 Uhr