Wie geht es weiter nach dem Bremer Urteil zum aufgesetzten Parken?

Aufgesetztes Parken in Bremen am Sielwall. Zwei fahrradfahrende Kinder haben wenig Platz, um an den Autos vorbeizukommen.

Aufgesetztes Parken: Richter geben Behörden Ermessensspielraum

Bild: Beatrix Wupperman

Das OVG Bremen hat den Behörden im Kampf gegen zugeparkte Gehwege einen Ermessensspielraum zugestanden. Was bedeutet das Urteil und wie geht es weiter?

Wenn vor der Haustür regelmäßig der Gehweg zugeparkt ist, können Anwohner von den zuständigen Behörden verlangen, dass sie einschreiten. Das hat das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) kürzlich entschieden.

Das sogenannte aufgesetzte Parken ist nämlich grundsätzlich illegal. Das regelt die Straßenverkehrsordnung, Paragraf 12, Absätze 4 und 4a. Autos dürfen nur dort auf dem Gehweg parken, wo es ausdrücklich per Straßenschild erlaubt ist.

Doch leider hört es an diesem Punkt schon auf mit der Klarheit. Der Streit ums aufgesetzte Parken in Quartieren wie Findorff, Östliche Vorstadt und der Neustadt gärt seit Jahren und ist politisch aufgeladen. Wir versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Was hat das OVG konkret entschieden?

Laut OVG muss die Straßenverkehrsbehörde grundsätzlich gegen Autos vorgehen, die auf Gehwegen parken. Das OVG hat den Behörden aber gleichzeitig einen Ermessensspielraum eingeräumt. In den Augen der Richter haben die Behörden nicht die Pflicht, illegal aufgesetzt parkende Autos unmittelbar abzuschleppen.

Nur dort, wo die Schwelle der Unzumutbarkeit erreicht ist, müssen die Behörden laut OVG tätig werden. Diese Grenze ist demnach dann überschritten, wenn der verbleibende Durchgang schmaler als 1,50 Meter sei – das allerdings auch nur dann, wenn über die gesamte Länge der Straße auf beiden Seiten aufgesetzt geparkt wird. Die Richter verlangen außerdem, dass die Behörde auf das Verbot hinweist.

Was heißt das? Ist das nicht die faktische Legalisierung vom aufgesetzten Parken?

Nein. Im Gegenteil. Die Richter haben wie die erste Instanz auch schon festgestellt, dass das Parken auf dem Gehweg illegal ist. Das stärkt die Rechte von Anwohnern und Fußgängern. Den Richtern ist aber auch klar, dass die Gehwege seit Jahrzehnten – und zwar nicht nur in Bremen – zugeparkt werden. Von heute auf morgen radikal dagegen vorzugehen, ist in ihren Augen wohl keine Option.

Wie geht es jetzt weiter?

Gewissermaßen dort, wo die Beteiligten aufgehört haben: Verkehrs- und Innenbehörde müssen sich zusammenraufen und ein realistisches Konzept erarbeiten. Und zwar Schritt für Schritt für die ganze Stadt. Eine schnelle endgültige Klärung wird es nicht geben. Bis dahin läuft alles so weiter wie bisher. Gut möglich ist auch, dass der Bremer Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht landet. Beide Parteien, die Bremer Behörden und die Kläger können gegen das OVG-Urteil Revision einlegen. Ob sie das tun, haben sie noch nicht entschieden.

Lösungskonzepte zum Gehweg-Parken: Viel Ärger im Findorffer Beirat

Bild: Radio Bremen

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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 3. März 2023, 19:30 Uhr