Wegen Vergewaltigung: Kindermörder in Oldenburg erneut verurteilt

Gericht Urteil

Oldenburger Gericht verurteilt Kindermörder in weiterem Verfahren

Bild: dpa | Ingo Wagner
  • 29-Jähriger wegen Vergewaltigung und sexuellen Übergriffs verurteilt.
  • Landgericht Oldenburg spricht sechsjährige Haftstrafe gegen den Mann aus.
  • Vor zehn Jahren hatte der Mann ein elfjähriges Mädchen ermordet.

Der vor rund zehn Jahren verurteilte Mörder einer Elfjährigen aus Emden ist in einem weiteren Verfahren für schuldig befunden worden. Das Landgericht Oldenburg verurteilte den 29-Jährigen wegen Vergewaltigung und eines sexuellen Übergriffs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Bei dem Täter besteht laut dem Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit, weil er seit seiner Kindheit an einer schweren Persönlichkeitsstörung leiden soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zwei Frauen auf dem Klinikgelände überfallen

Während des Prozesses hatte der Mann die Vergewaltigung abgestritten. Nach Ansicht des Gerichts besteht allerdings kein Zweifel daran, dass es zu der Vergewaltigung kam. Die Zeugenaussagen beschrieb der Richter als glaubwürdig.

Der Mann, der zu den Tat-Zeitpunkten in einer Psychiatrie im Landkreis Ammerland untergebracht war, überfiel im Jahr 2020 zweimal auf dem weitläufigen Gelände der Klinik Frauen. Der erste Angriff ereignete sich im April, der zweite im Juni. Dabei ging er in beiden Fällen ähnlich vor: Mit Gewalt und Drohungen soll er die Opfer gezwungen haben, ihm zu einer Waldfläche zu folgen, wo sich die Taten ereigneten. In beiden Fällen hatten die Frauen Angst um ihr Leben, wie der Richter sagte.

Taten geschahen während Freigängen

Als fatal erwiesen sich aus heutiger Sicht die Lockerungsmaßnahmen, die es dem 29-Jährigen erlaubten, sich zeitweise frei auf dem Gelände zu bewegen. Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte die Lockerungen genehmigt. Sie waren Anfang 2020 in Kraft getreten.

Die Grundlage dafür sei eine Einschätzung von Experten gewesen, dass das Risiko des Missbrauchs gering sei. Lockerungen des Vollzugs seien nichts Ungewöhnliches, hieß es. Der Mann habe sich während seiner Unterbringung in der Klinik unauffällig verhalten. Während der ersten Tat habe der Mann sich für eine halbe Stunde frei bewegen dürfen, während der zweiten Tat eine Stunde lang.

Bereits wegen Mord an 11-Jähriger verurteilt

Der Mann war bereits vor rund zehn Jahren psychiatrisch untergebracht worden, nachdem das Landgericht Aurich eine schwere Persönlichkeitsstörung bei ihm festgestellt und ihn wegen Mordes, versuchten sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung für schuldig erklärt hatte. Damals hatten die Verbrechen des Mannes an einer Elfjährigen bundesweit Schlagzeilen gemacht. Er hatte das Mädchen in einem Parkhaus in Emden ermordet.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Nachmittag, 11. November 2022, 16 Uhr