Bremerin klagt gegen Bau eines Swimming-Pools im gemeinsamen Garten
- Bau eines Swimming-Pools im Garten sorgt bei Nachbarn in Bremen für Streit.
- Nachbarn sind Eigentümer zweier Doppelhaushälften.
- Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigt sich mit dem Fall aus Bremen.
Ein Streit unter den Eigentümern zweier Doppelhaushälften in Bremen beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH). Die jeweiligen Gärten gehören zum Gemeinschaftseigentum. Trotzdem hat die eine Seite eigenständig angefangen, auf ihrer Grundstücks-Hälfte einen Swimmingpool zu bauen. Die Nachbarin wurde nicht gefragt und hat daraufhin geklagt.
Der Fall ist interessant, weil seit Dezember 2020 ein grundlegend reformiertes Wohnungseigentumsgesetz in Kraft ist. Zu den Neuerungen gehört der sogenannte Beschlusszwang: Bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum sollen grundsätzlich nur noch möglich sein, wenn vorher alle Eigentümer darüber abgestimmt haben. Gleichzeitig haben die einzelnen Eigentümer bei bestimmten Vorhaben einen Anspruch darauf, dass ihnen die Durchführung per Beschluss gestattet wird.
Die Frage ist daher, ob weitergebaut werden darf, weil die Nachbarin möglicherweise ohnehin hätte zustimmen müssen. Beim ersten Verhandlungstag in Karlsruhe zeichnete sich ab, dass der BGH eher keinen Spielraum für Ausnahmen sieht. Nach ersten Beratungen meinten die Richter, dass der Fall den "Beschlusszwang" unterlaufen würde. Das Urteil soll am 17. März verkündet werden.
Dieses Thema im Programm: Bremen Vier, Vier News, 24. Februar 2023, 9 Uhr