Prozess gegen Bremer Pastor Latzel muss neu aufgerollt werden

Olaf Latzel bei der Revisionsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Bremen.

Prozess gegen Bremer Pastor Latzel muss neu aufgerollt werden

Bild: Radio Bremen | Daniel Hoffmann
  • Oberlandesgericht gibt Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft statt.
  • Urteilsbegründung des Landgerichtes für den Freispruch sei ungenügend gewesen.
  • Andere Kammer des Landsgerichts muss sich jetzt mit dem Vorwurf der Volksverhetzung befassen.

Der juristische Streit um Aussagen des Bremer Pastors Latzel geht weiter. Das Oberlandesgericht hat das Verfahren an das Landgericht in Bremen zurückgegeben – und damit einer Revision der Staatsanwaltschaft stattgegeben.

Am Landgericht muss der Prozess nun neu aufgerollt werden. Latzel wird Volksverhetzung vorgeworfen. Er hatte sich in einem Eheseminar unter anderem abfällig über Homosexuelle geäußert. Das Landgericht hatte Latzel zuletzt vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.

Beweismittel seien nicht ausreichend geprüft worden

Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes ist die Urteilsbegründung des Landgerichtes für den Freispruch ungenügend. Das OLG monierte unter anderem, dass die vorliegenden Beweismittel nicht ausreichend geprüft und bewertet wurden. Es folgte damit dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft, die sich mit dem Ergebnis des Verfahrens zufrieden zeigte. Dagegen äußerte sich Latzels Anwalt überrascht. Er war davon ausgegangen, dass der Freispruch Bestand hat. Latzel selbst wollte sich nicht zur Entscheidung des Oberlandesgerichtes äußern. Wann das neue Verfahren beginnt, ist noch unklar. Die Verteidigung geht davon aus, dass es einige Monate bis zum Prozessbeginn dauern könnte.

Der Seelsorger der evangelikalen Bremer St.-Martini-Gemeinde hatte sich in einer "biblischen Fahrschule zur Ehe" im Oktober 2019 abfällig über Homosexuelle geäußert. Das Bremer Amtsgericht hatte ihn aufgrund seiner zeitweise auch im Internet veröffentlichten Einlassungen im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt. Das Landgericht hingegen sah seine Worte von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt und sprach ihn in einer Berufungsverhandlung frei.

Rund 50 Menschen demonstrieren vor dem Oberlandesgericht gegen Homophobie.
Bild: Radio Bremen | Jens Otto

Knapp 50 Menschen hatten heute vor Beginn der Verhandlung vor dem Gerichtsgebäude gegen Homophobie demonstriert.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 23. Februar 2023, 19:30 Uhr