Fragen & Antworten

Hundeführerschein in Bremen? So machen es andere Bundesländer

Bremen plant einen Führerschein für Hundehalter

Bild: dpa | Dwi Anoraganingrum

Bis Ende des Jahres soll der Gesetzentwurf zum Hundeführerschein auf dem Tisch liegen. Dabei könnte sich Bremen an anderen Bundesländern orientieren.

Bremen gilt als Deutschlands Hauptstadt der Hunde: Nirgends in Deutschland gibt es so viele, wie in Bremen – auf 100.000 Einwohner kommen 14.700 Hunde. Nun sollen Bremer Herrchen und Frauchen wie in einigen anderen Bundesländern auch eine Sachkundeprüfung ablegen – so der Plan von Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) hält den Nachweis für sinnvoll, weil das Verhalten eines Hundes in der Regel am Verhalten und Wissen der Besitzerinnen und Besitzer liege.

Was ist ein Hundeführerschein?

Der Sachkundenachweis (umgangssprachlich oft auch Hundeführerschein bezeichnet) ist ein Nachweis für die private Hundehaltung und wird mit einer Sachkundeprüfung erworben. Diese zeigt, dass der Hundehalter weiß, wie er mit einem Hund umgehen muss, sein Verhalten beurteilen und in einer praktischen Prüfung einen Hund führen kann.

Wie unterscheiden sich Hundeführerschein und Sachkundenachweis?

Zu unterscheiden ist der "freiwillige" Hundeführerschein, der auch als Sachkundenachweis gilt und die Erlaubnis, die zum Halten eines gefährlichen Hundes gilt – die sogenannten Rassehunde.

In Bremen gelten "Hunde der Rassen Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden" als gefährliche Hunde. Diese Hunde – oft auch Kampfhunde genannt – müssen markiert werden und dürfen nicht gezüchtet oder gehalten werden. "Auch der Zuzug aus einem anderen Bundesland ist verboten!", so die Bestimmung.

Welche Bundesländer haben bereits einen Hundeführerschein?

In Bremen gibt es zwar ein "Gesetz über das Halten von Hunden", aber noch keine allgemeine Pflicht für einen Hundeführerschein. Anders wird es in Niedersachsen geregelt. Dort sind Hundehalter seit rund zehn Jahren verpflichtet, bei Neuanschaffung eines Hundes einen Hundeführerschein zu machen. Dieses Gesetz gilt bundesweit als vorbildlich.

Weitere Gesetze gibt es

  • für Berlin, seit 2016.
  • Hamburg – dort kann man sich von der Leinenpflicht befreien lassen,.
  • Schleswig-Holstein – dort kann die Hundesteuer mit Nachweis reduziert werden,.
  • und Thüringen – dort kann es einen Verhaltenstest für einzelne Hunde geben..
Eine Frau geht mit ihrem Golden Retriever Hund spazieren.
Bremen will einen Hundeführerschein einführen, in anderen Bundesländern gibt es ihn bereits. Bild: dpa | Bernd Weissbrod

In Bremen kann seit 2001 die Polizei im Einzelfall einen Sachkundenachweis verlangen – "wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Halterin oder der Halter nicht über die erforderliche Sachkunde verfügt", so das bremische Gesetz. Dort wird auch das "Führen gefährlicher Hunde in der Öffentlichkeit" aufgeführt.

In Österreich können sich Hundehalter mit einem freiwilligen Hundeführerschein für ein Jahr von der Hundesteuer befreien lassen. Dort gilt auch ein Alkoholverbot beim Führen von Listenhunden.

Wie sieht die Prüfung in Niedersachsen aus?

Die Prüfung im benachbarten Bundesland besteht aus einer theoretischen und praktischen Prüfungen. Pflichtstunden in einer Hundeschule gibt es nicht. Die theoretische Prüfung muss vor Beginn der Hundehaltung abgelegt werden, die praktische sollte innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung nachgereicht werden, so steht es im Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG).

Die theoretische Prüfung besteht aus Themen wie Tierschutz, allgemeines Sozialverhalten von Hunden und rassenspezifischen Eigenschaften, Hundeerziehung sowie das Verhalten bei Gefahrsituationen. Auch geltende Rechtsvorschriften gehören dazu.

In der praktischen Prüfung geht es um den Umgang und Führen des Vierbeiners. Die Prüfung muss allerdings nicht mit dem eigenen Hund bestanden werden. Praktische Inhalte sind hier beispielsweise das Prüfen der Gesundheit sowie das kontrollierte "Gehen an der Leine" sowie Befehle wie "Sitz", "Platz" und "Bleib".

Die Prüfung kann bei einigen Tierärzten sowie ausgezeichneten Verbänden abgelegt werden.

Wer muss den Führerschein machen?

Für Bremen steht noch nicht fest, welche Hundehalter geprüft werden. Dass alle Herrchen und Frauchen den Nachweis nachträglich ablegen müssen, ist aber unwahrscheinlich. Als in Niedersachsen 2013 der Hundeführerschein eingeführt wurde, war es so, dass lediglich Neu-Hundebesitzer diesen Nachweis erbringen mussten. Es gab aber eine Frist: Wer sich zwei Jahre vor dem Gesetz einen neuen Hund angeschafft hatte, wurde nachgeprüft.

Ausgenommen von der Tauglichkeitsprüfung waren damals Hundehalter, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten haben und das nachweisen konnten.

Das Halten eines Hundes ohne die erforderliche Sachkunde (Hundeführerschein) kann in Niedersachsen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Auch das bremische Gesetz beinhaltet Ordnungswidrigkeiten. Hier geht es beispielsweise um Zucht oder eine fehlende Haftpflichtversicherung und das Führen bestimmter Rassen ohne Leine oder Maulkorb.

Dennoch gibt es Ausnahmen. Die Haltung dieser Hunde kann beispielsweise möglich sein, wenn das Tier aus dem Tierheim kommt. Dann kann ein Übernahme-Antrag gestellt werden. Hier ist neben weiteren Nachweisen schon ein Sachkundenachweis Pflicht.

Autorin

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 2. November 2023, 19:30 Uhr