Prozess gegen Rotenburger Chefarzt gegen hohe Geldbuße eingestellt

Ein Arzt, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt ist, in einer Verhandlung mit seinem Anwalt.
Der Chefarzt war wegen des Verdachts der fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Verden angeklagt (Archivbild). Bild: Radio Bremen

Der Arzt musste sich nach dem Tod eines Patienten vor Gericht verantworten. Weil er sich jetzt bereit erklärt hat, eine hohe Geldsumme zu zahlen, wurde das Verfahren eingestellt.

Im Prozess um den Tod eines 14-Jährigen im Diakonieklinikum Rotenburg ist es zu einer Entscheidung gekommen: Vor dem Landgericht Verden ist das Verfahren gegen den ehemaligen Chefarzt der Klinik eingestellt worden. Der Angeklagte hat sich bereit erklärt, eine Geldauflage in Höhe von 100.000 Euro zu zahlen. Davon sollen 40.000 Euro an die Hinterbliebenen gehen, 60.000 Euro an die Landeskasse.

Der 53-Jährige war wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Arzt vorgeworfen, die notwendige Behandlung des 14-Jährigen aus Sottrum nicht angeordnet zu haben. Der Junge war im April 2018 nach einem Fahrradunfall in das Rotenburger Krankenhaus gekommen. Einen Tag später starb er an den Folgen einer Hirnblutung.

Arzt lenkt nach einem Jahr Verhandlung ein

Die Mutter des tödlich verunglückten Jungen betonte bis zuletzt, es gehe ihr und ihrer Familie vor allem darum, aufzuklären, warum ihr Sohn im Klinikum gestorben ist und wer dafür verantwortlich ist – das Geld spiele für sie keine Rolle. Das Gericht stellte fest, dass der Junge letztlich an einer nicht entdeckten Hirnblutung in der Nacht nach dem Unfall gestorben ist. Diese Antwort genügte der Mutter.

Der verantwortliche Chefarzt hingegen hatte sich bis zuletzt gesträubt einzugestehen, dass auch er mitverantwortlich war. Er hatte eine schon angeordnete Untersuchung gestoppt. Noch um 4 Uhr nachts nach dem Unfall hätte der Junge mit den richtigen medizinischen Maßnahmen gerettet werden können, erklärten Gutachter. Nach mehr als einem Jahr Verhandlung lenkte der Arzt schließlich ein und macht damit den Weg für die Einigung frei. Der Arzt gilt damit nicht als vorbestraft.

Rückblick: Prozess gegen Arzt von Rotenburger Klinik startet

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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 8. August 2023, 19:30 Uhr